Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine ermöglichen soll. Geplant ist eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, um Re-Exporte an Länder mit ähnlichen Exportkontrollmechanismen und Werten wie die Schweiz zu erlauben.

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll für diese Länder auf fünf Jahre befristet werden. Weitergaben an Drittländer sind nur erlaubt, wenn diese keine schweren Menschenrechtsverletzungen begehen und die Waffen nicht gegen Zivilisten eingesetzt werden.

Der Entwurf wurde knapp angenommen: Ein Patt von zehn zu zehn Stimmen wurde durch den Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Priska Seiler Graf (SP) entschieden. Ob die Mehrheit in Nationalrat und Ständerat hält, bleibt abzuwarten.