Seit mehr als zehn Jahren steht es in der Bundesverfassung, weil die Bevölkerung 2014 der SVP-Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt hat.
Art. 121a besagt, die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländern eigenständig. Zudem verbietet die Bundesverfassung ausdrücklich den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die dieser Bestimmung widersprechen.
Nur: Der Bundesrat und das Parlament weigern sich bis heute, den Verfassungsartikel umzusetzen.
Stattdessen möchte der Bundesrat jetzt mit der EU einen Vertrag unterzeichnen. Dieser beinhaltet eine Schutzklausel, die es dem Bundesrat unter bestimmten Bedingungen erlauben soll, Schutzmassnahmen gegen eine unkontrollierte Zuwanderung zu ergreifen.
Mike Egger, St. Galler SVP-Nationalrat, stellt dem Bundesrat mittels einer diese Woche eingereichten Interpellation drei Fragen:
Unabhängig davon, wie der Bundesrat antworten wird. Die Anhänger des EU-Anbindungsvertrags stehen vor einem weiteren Problem. Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn ausgerechnet die nie umgesetzte Masseneinwanderung helfen würde, das Brüsseler Abkommen zu bodigen.
Sehr gut. Meine Rede: Schlagt sie mit ihren eigenen Waffen! Läuft!
Ein realistischer junger Politiker mit ausgibigem Arbeitshintergrund und Erfahrung, der es gewohnt ist, mitzudenken und Lösungen zu finden! Eigenschaften, die dem Sozi-Schwadronierer Wermuth insgesamt abgehen: Ussert ä grossi Schnörre nu heissi Luft.
Die Verfassung wird in der Schweiz in der Praxis von Politik und Justiz nur à discretion beachtet. Diese gestehen situativ nur den Artikeln Wirkung zu, welche gerade die Richtung der herrschenden Politik unterstützen bzw. nicht dieser widersprechen. Die Schweiz hat faktisch keine bindende Verfassung.