Union und SPD konnten sich bei den laufenden Koalitionsverhandlungen nicht auf eine gemeinsame Linie in der Migrationspolitik einigen. Besonders umstritten sind Zurückweisungen an den deutschen Grenzen sowie das Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber. Dies geht aus einem internen Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe Innen und Recht hervor, über das die Bild-Zeitung berichtete.

Zwar einigten sich beide Parteien auf die Notwendigkeit verstärkter Abschiebungen – inklusive Rückführungen nach Afghanistan und Syrien bei Straftätern und Gefährdern –, doch bleibt der Minimalkonsens bei anderen zentralen Punkten brüchig. So ist etwa die Formulierung zu Grenzzurückweisungen in «Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn» bewusst vage gehalten. Während die SPD diese Abstimmung substanziell verstanden wissen will, reicht der Union eine informierende Kommunikation.

Auch bei den Ausweisungsregeln zeigt sich der Dissens: Zwar soll bei schweren Straftaten eine Regelausweisung greifen, aber über die Definition, was schwer ist, gehen die Meinungen auseinander. Die SPD will den Kreis der Straftaten mit dem Begriff «erheblich» eingrenzen, die Union will diesen ausweiten – unter anderem auch auf Demonstrationen, die als Hassäusserungen interpretiert werden könnten.

Ein besonders heikler Punkt ist das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Die SPD will es verlängern, um gutintegrierten Geduldeten eine Perspektive zu geben. Die Union hingegen fordert dessen Auslaufen – ein klarer Bruch in der migrationspolitischen Linie.

Die Entscheidung über die strittigen Punkte liegt nun bei den Parteichefs von CDU, CSU und SPD – ein Scheitern der Koalitionsgespräche ist nicht ausgeschlossen.