Marine Le Pen ist von einem Pariser Strafgericht der Veruntreuung schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung könnte ihre Aussichten auf eine Kandidatur bei der französischen PrĂ€sidentschaftswahl 2027 massiv beeintrĂ€chtigen. Die 56-jĂ€hrige Fraktionsvorsitzende der rechten Partei Rassemblement National galt trotz dreier gescheiterter AnlĂ€ufe als eine der Favoritinnen fĂŒr das höchste Amt im Staat.

Im Zentrum des Prozesses standen EU-Gelder, die zwischen 2004 und 2016 zweckentfremdet worden sein sollen. Laut Anklage nutzte Le Pens Partei diese Mittel, die fĂŒr parlamentarische Arbeit im EuropĂ€ischen Parlament vorgesehen waren, stattdessen fĂŒr parteiinterne Zwecke in Frankreich. Mehrere Millionen Euro sollen so zweckentfremdet worden sein.

Le Pen bestritt sĂ€mtliche VorwĂŒrfe und liess durch ihre AnwĂ€lte erklĂ€ren, sie habe stets im Einklang mit den Regeln des EuropĂ€ischen Parlaments gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, das Strafmass steht noch aus. Was aber klar ist: Le Pen darf ab sofort nicht mehr bei Wahlen antreten, entschied das Gericht.