In Lübeck ereignet sich am Wochenende eine Massenschlägerei nach einem Schüler-Staffellauf.

In einer der Haupteinkaufsstrassen treten mehrere Männer wie von Sinnen gegen den Kopf eines Jugendlichen. Ein anderer Mann schlägt mit einem Metall-Mülleimer um sich, und ein unbeteiligter Rentner stürzt auf den Gehweg. Insgesamt zehn Streifenwagen sind im Einsatz. Bei den Tätern handelt es sich augenscheinlich um Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Was anschliessend passiert, ist einigermassen interessant: Die Polizei Schleswig-Holstein berichtet zunächst nicht über den Fall, aber es existiert ein Video von der Tat. Dieses verbreitet sich in den sozialen Netzwerken.

Das passt der Polizei offenbar nicht. Sie ruft dazu auf, das Video nicht nur nicht zu verbreiten, sondern auch von den eigenen Geräten zu löschen. Als Begründung führt man an, dass die Verbreitung «Straftatbestände erfüllen könnte». Irritierte Rückfragen von Usern auf X (ehemals Twitter), welche Straftatbestände denn genau gemeint seien, werden genervt abgebügelt. Das Video läge den Ermittlern vor. Das mediale öffentliche Interesse sei «reine Sensationsgier und nicht notwendig». Rückfragen der Presse wollte man erst am Montag beantworten.

Auf Nachfrage der Bild-Zeitung heisst es dann: «Wir möchten verhindern, dass unbeteiligte Personen mit einer Gewaltdarstellung konfrontiert werden, die sie nicht sehen möchten. Daher wollen wir die Verbreitung des Videos möglichst eindämmen.»

Kein Wort mehr über mögliche Straftatbestände, stattdessen der Verweis auf Gewaltdarstellungen, vor denen man die Menschen schützen möchte.

Es wird klar: Der Aufruf zur Löschung mit der Begründung, die Verbreitung könne Straftatbestände erfüllen, war nichts weiter als eine Ausrede, um die User in den sozialen Medien davon abzuhalten, dass Video zu teilen. Die Polizei Schleswig-Holstein schwingt sich hier nicht nur zum Entscheider darüber auf, was von öffentlichem Interesse ist und was nicht, sie meint auch darüber entscheiden zu müssen, was man den Leuten zumuten kann.

Beides Beurteilungen, die ihr überhaupt nicht zustehen, und ein Verhalten, dass das Vertrauen in die staatlichen Institutionen kaum gestärkt haben dürfte.