Im Herbst 2021 wurde das Restaurant «Walliserkanne» auf Geheiss der Walliser Regierung geschlossen. Die Betreiber hatten keine Lust gehabt, die Covid-Zertifikate ihrer Gäste zu kontrollieren.
Nach einem ersten Warnschuss bedienten sie weiter Leute und richteten draussen auf Betonblöcken eine provisorische Bar ein. Die Sache gipfelte Ende Oktober 2021 in der Festnahme der beiden Gastronomen.
Schon länger gibt es grosse Zweifel daran, dass das Covid-Zertifikat auf berechtigten Grundlagen eingeführt worden war. Geimpfte Personen können das Virus ebenfalls weitergeben.
Nun folgt die späte Genugtuung: Das Bezirksgericht Visp sprach den Wirt der «Walliserkanne» vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Covid-Gesetz frei. Das schreibt der Walliser Bote.
Allerdings nicht aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern weil die Beweise nicht verwertbar waren. Die Staatsanwaltschaft hatte Zeugen einvernommen und Befragungen durchgeführt, ohne dass die Verteidigung davon wusste.
Auf den Kosten des Verfahrens bleibt der Staat sitzen. Dazu kommt eine Entschädigung für die Anwaltsauslagen des Wirts.
Den Betreibern ist der Humor offenbar nicht vergangen. Zur zwischenzeitlichen Wiedereröffnung im Februar 2022 heisst es auf der Website, diese sei erfolgt, «nachdem der gütige, gnadenvolle und grosszügige Bundesrat mit seinen Propheten die Aufhebung der Zertifikatspflicht beschlossen hat.»
Ab November 2023 soll das Restaurant wieder ordentlich geöffnet sein.