Die Bundespolizei hat gegen den Identitären Martin Sellner ein Verbot erlassen, nach Deutschland einzureisen. Das berichtet Nius, gestützt auf einen internen E-Mail-Verkehr zwischen der Bundespolizei und dem Landeskriminalamt Thüringen.

Dort heisst es: «Bei Feststellung der Person Sellner an der Grenze ist ihm die Einreise gemäss § 6 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU zu verweigern.» Polizeiquellen der Bundespolizei bestätigen dies gegenüber Nius.

Der zitierte Paragraf des Freizügigkeits-Gesetzes regelt die Bewegungsfreiheit von EU-Bürgern gemäss Schengen-Abkommen. Ein «Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt» könne eintreten, wenn eine «tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung» bestehe, die «ein Grundinteresse der Gesellschaft» berühre.

In diesem Fall sehen die Behörden offenbar eine solche Gefährdung. Aber wer ist Martin Sellner überhaupt? Wer ist der Mann, der die deutsche Politik an den Rand eines Nervenzusammenbruchs bringt? Wir haben mit ihm gesprochen. Das ganze Porträt lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Weltwoche.