Dieser Text erschien zuerst auf dem Online-Portal Nius.de.
Nicht erst der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz hat gezeigt, dass Deutschlands Sicherheitsbehörden inklusive Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht effizient und leider auch nicht erfolgreich zusammenarbeiten.
Der Attentäter Anis Amri war unter verschiedenen Identitäten im Blick verschiedener Behörden und konnte am Ende nicht gestoppt werden, weil die entscheidenden Stellen nicht voneinander wussten.
Dass also die rechtlichen Grundlagen für die Übermittlung von Daten im Bundesverfassungsschutzgesetz neu geregelt werden, ist für sich betrachtet kein Grund zur Aufregung. Doch der Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der jetzt mit Hochdruck dem Bundesrat zugeleitet wird, beschränkt sich nicht auf das Ermöglichen effizienter Kooperation der Dienste, sondern versucht nebenher dem Verfassungsschutz eine neue Ausrichtung zu geben. Und genau hier müssen die verfassungsrechtlichen Alarmglocken schrillen.
Gesinnungsschnüffelei statt Schutz der Grundordnung
Wer das geltende Verfassungsschutzgesetz gegenliest, reibt sich die Augen: So sollen nach dem Willen Faesers künftig «personenbezogene Daten an inländische öffentliche Stellen» übermittelt werden, wenn dies erforderlich ist, um «die freiheitliche demokratische Grundordnung, einschliesslich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker» zu schützen.
Und genau hier beginnt die Umdeutung des Verfassungsschutzes zu einer Gesinnungspolizei: Sein Auftrag besteht ausschliesslich darin, die «freiheitliche demokratische Grundordnung», also das konstitutive Verfassungsgebäude aus parlamentarischer Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.
Es ist definitiv nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, irgendwelche «Gedanken» oder die «Völkerverständigung» zu schützen.
Wer solches dem Gesetzgeber unterjubeln will, der macht aus einem Hüter der Grundordnung eine Verfolgungsbehörde für Meinungen, und genau das war von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes aus bitterer Erfahrung mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nationalsozialisten ausdrücklich nicht gewollt!
Und was bitte darf man sich darunter vorstellen, wenn in Paragraf 20 personenbezogene Daten an «inländische Stellen» – hier ist nicht einmal mehr von «öffentlichen Stellen» die Rede – weitergegeben werden dürfen, um «Personen, die an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind, zu deradikalisieren»? Welche Stellen sind gemeint, und wie soll hier «deradikalisiert» werden?
Ist hier an dezente Fingerzeige gedacht, bestimmten Leuten keine Wohnung zu vermieten oder das Konto zu sperren? Oder öffnet dieser Passus ganz allgemein dem Verfassungsschutz Tür und Tor zum Disziplinieren und Kujonieren von Menschen?
Es kann nicht sein, dass sich staatliche Allmachtsfantasien ausgerechnet auf einem so sensiblen Gebiet wie dem Inlandsgeheimdienst einschleichen, der das demokratische Staatsgebäude schützen soll und keine staatlich präferierten Gesinnungen. Wer damit beginnt, eine Positivliste zulässiger Weltsichten und Meinungen zu erstellen, gerät schnell auf eine gefährliche Rutschbahn, bei der rasch weitere unbestreitbar gute «Gedanken» in den Katalog der zu schützenden Prinzipien drängen.
Dass ausgerechnet die Juristen im «Verfassungsministerium» von Nancy Faeser hier den Auftrag des Verfassungsschutzes stillschweigend zu verschieben suchen, ist einigermassen verstörend. Man kann nur darauf hoffen, dass die Bundesländer mit der gebotenen Schärfe auf diesen Entwurf blicken und nicht in falscher Kumpanei die erweiterten Zugriffsrechte durchgehen lassen.
Ralf Schuler ist Politikchef des Nachrichtenportals NIUS und betreibt den Interview-Kanal «Schuler! Fragen, was ist». Sein Buch «Generation Gleichschritt. Wie das Mitlaufen zum Volkssport wurde» ist bei Fontis (Basel) erschienen. Sein neues Buch «Der Siegeszug der Populisten. Warum die etablierten Parteien die Bürger verloren haben. Analyse eines Demokratieversagens» erscheint im Herbst und kann schon jetzt vorbestellt werden.
das so eine unfähige, schmierige Politversagerin noch im Amt ist, das ist unfassbar...
Der einzige, der sie stoppen kann, das ist der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er kann Minister entlassen. Tut er aber nicht. Weil er es genau so haben will. Buschmann von der FDP ist auch dabei. und die Union CDU/CSU zeigt auch Sympathien. So ist die Lage in Deutschland
Meines Wissens gab es seit Hitler keine annaehernd so widerwaertige eklige und fuer die Demokratie und den Rechtsstaat toxische Person in einem deutschen Regierungskabinett (excl. DDR) mehr!!! Wenn das so weitergeht wird DE definitiv zum "Failed State"!