Nun will der deutsche Staat auch noch heimlich Wohnungen kontrollieren.

Laut Medienberichten gibt es einen Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium, der dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben soll, heimlich Wohnungen zu betreten. Wie vermutet, wird das Argument der Terrorabwehr angeführt. In dem Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes wird deutlich, dass die «Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen» auch dazu dienen soll, leichter Spionagesoftware auf Computer, Laptops und Handys aufzuspielen.

Dass Ermittlungsbehörden Möglichkeiten haben sollen, gegen Terroristen vorzugehen, versteht sich von selbst. Doch mit der Begründung, Terrorismus frühzeitig bekämpfen zu wollen, beansprucht der Staat zunehmend eine Carte blanche.

Freie Hand, volle Handlungsvollmacht – beim Eingreifen in die Privatsphäre. Die grosse Gefahr bei derartigen Vorstössen besteht darin, dass Politiker nach und nach die Grenzen immer weiter verschieben. Im Sinne der Salamitaktik robben sich Ermittlungsbehörden immer tiefer in die Privatsphäre der Bürger.

In einer Zeit, in der ohnehin Begriffe als ideologische Verfügungsmasse betrachtet werden, kann auch der Ausdruck «Terrorist» wie ein Kaugummi in die Länge gezogen werden. Heute gilt als Terrorist, wer Bomben in seiner Wohnung baut. Und morgen?

Morgen ist vielleicht staatlich definierter «Terrorist», wer auf einer Social-Media-Plattform «Bomben der Erkenntnis» mit klugen Worten in den Köpfen der Bürger zu «zünden» versucht. Und schon darf das BKA heimlich den Grundgesetz-Artikel 13, die «Unverletzlichkeit der Wohnung», zur Seite schieben, Handy und Laptop manipulieren und die Privatsphäre durchwühlen?

So weit ist es noch nicht. Im Hinblick auf staatliche Überwachung und Bespitzelung gilt aber: Wehret den Anfängen!

Erst vor kurzem sagte Innenministerin Nancy Faeser: «Wir wollen zunächst mal die finanziellen Verbindungen rechtsextremer Netzwerke aufdecken. Das haben wir bislang auf der operativen Ebene durch das Bundesamt für Verfassungsschutz schon getan. Uns fehlen aber weitere rechtliche Möglichkeiten, weil bislang ist das (…) an den Gewaltbegriff gekoppelt. Das wollen wir ändern. Wir wollen quasi schon beim Gefährdungspotenzial ansetzen. Da hat uns auch das Bundesverfassungsgericht das notwendige Werkzeug schon an die Hand gegeben. (…) Niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, darf sicher sein, dass das unentdeckt bleibt.»

Heute darf sich in Deutschland niemand mehr sicher fühlen, der an «rechtsextreme Organisationen» spendet. Und morgen?

Marcus Klöckner ist Journalist und Autor. Demnächst erscheint von ihm: «Kriegstüchtig! Mobilmachung an der Heimatfront».