Das Bundesverwaltungsgericht verfügt auf einem Autobahnabschnitt in Basel Tempo 60. Das ist so schnell oder vielmehr so langsam, wie man früher durch Dörfer fuhr. Die Autobahn, konzipiert als Hochleistungs- und Schnellstrasse, wird streckenweise zu einer Schleichstrasse.

Die Richter argumentieren mit dem Lärmschutz für einige Anwohner. Das unterlegene Bundesamt für Strassen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation von Bundesrat Albert Rösti können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Ob das helfen würde, bleibt offen. Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich in seinem Basler Urteil mehrmals auf einen Entscheid des Bundesgerichts zum Kanton Zürich aus dem Jahr 2023. Die Höchstrichter hiessen damals eine Temporeduktion von 100 auf 80 km/h auf der A1 zwischen Zürich Nord und Brüttisellen gut. Dabei werden eher schwammige Prioritäten gesetzt: Jede Massnahme, die weniger Lärm verursache, würde auch den Gesundheitszustand von Anwohnern verbessern.

Bereits jetzt sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall Basel eine «Signalwirkung» für die ganze Schweiz zu erwarten, sagt Daniel Seiler vom Automobil-Club beider Basel gegenüber der Basler Zeitung.

Richter mischen sich also immer stärker in die Politik ein – mit spürbarer politischer Schlagseite nach links. Das freut die links-grüne Lärmliga mit SP-Nationalrätin Gabriela Suter an der Spitze. Sie hat bereits angekündigt, andernorts weitere Klagewillige zu suchen, die sie bei einer Klage «unterstützen» kann.