Das Thüringer Verfassungsgericht hat die nächtlichen Ausgangssperren für ungeimpfte Personen während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. Dies berichtet die Berliner Zeitung. In der Urteilsbegründung heisst es, die im Januar 2022 erlassenen Beschränkungen hätten das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzt, sie seien formell nicht rechtens gewesen.

Betroffen von der Verordnung waren alle Personen, die weder geimpft noch von einer Infektion genesen waren. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass die Verordnung nicht den formellen Anforderungen genügt habe und somit ungültig sei. Diese Entscheidung bezieht sich jedoch nur auf den Zeitraum vom 21. Januar bis zum 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Corona-Pandemie.

Angefochten wurde die Verordnung durch die Thüringer AfD-Landtagsfraktion, die eine Überprüfung verlangte. Sie kritisierte insbesondere die Zulässigkeit der verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. In anderen Punkten wies der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD jedoch als unzulässig zurück.