Georg Maier macht sich Sorgen um die Demokratie. Um sie zu retten, hat Thüringens Innenminister einen Plan: Demokratische Wahlen müssen dringend verhindert werden. So freilich sagt er das nicht. Aber genau dahin zielt sein aktueller Ruf nach einer Verfassungsänderung – und zwar möglichst rechtszeitig vor den Landtagswahlen in Thüringen. Damit soll verunmöglicht werden, dass die AfD den nächsten Ministerpräsidenten stellt.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung fordert der SPD-Mann, die Landesverfassung «wetterfest» zu machen. Konkret geht es um den dritten Wahlgang, wo nur noch eine relative Mehrheit nötig ist. Dort könne ein Kandidat mit nur einer einzigen Stimme gewählt werden, auch wenn alle anderen Abgeordneten gegen ihn stimmten. Nicht auszudenken, wenn das AfD-Landes- und -Fraktionschef Björn Höcke ins Amt hieven würde. Dann, so Maier, «wachen wir am 2. September in einem autoritären System auf».

Da gerät also einer in Panik wegen des Erstarkens der AfD. Mal wieder. Man kennt das ja. Menschen, die wie im Fieberwahn davon sprechen, die Demokratie sei gefährdet, und das, weil sich immer mehr Wähler dafür entscheiden, eine in Deutschland zugelassene Partei zu wählen.

Auffällig ist dabei die Blindheit für die eigene politische Verantwortung. Auch das kennt man: Man macht Politik, mit der man die AfD stärkt. Doch anstatt das zu erkennen und den Kurs zu ändern, macht man die abstrusesten Verrenkungen. Dabei fällt es denen, die glauben, die AfD sei verfassungsfeindlich, gar nicht auf, dass sie selbst verfassungsfeindlich agieren.

Das Bundesverfassungsgericht stufte übrigens Angela Merkels Aussagen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 als verfassungswidrig ein. FDP-Politiker Thomas Kemmerich liess sich mit Hilfe der AfD zum Regierungschef wählen, trat aber nur wenige Tage später zurück. Die damalige Bundeskanzlerin hatte damals gefordert, das müsse «rückgängig gemacht werden». Damit hat sie laut Urteil ihre Amtsautorität missbraucht und die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Allein: Die Entscheidung des Gerichts wurde erst im Juni 2022 gefällt. Und damit viel zu spät.