Das Bundesamt für Kommunikation eröffnet ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG. Es geht um den Verdacht auf Konzessionsverletzungen. Laut dem Bundesamt handelt es sich um den ersten Fall dieser Art.

Der Vorwurf dreht sich um Liveübertragungen von Sportveranstaltungen. Diese werden bisher auf mehreren Kanälen – SRF 1, SRF 2 und SRF info – ausgestrahlt.

SRF info ist laut Konzession aber für Wiederholungen von Sendungen auf SRF 1 und 2 gedacht. Nur bei Ereignissen «von nationaler Bedeutung» darf der dritte Kanal für Live-Ausstrahlungen genutzt werden.

Ende August zeigte SRF info ein Fussballspiel zwischen Mannschaften aus Norwegen und Serbien. Eine Partie, die diese Auflage kaum erfüllt.

Die SRG stellt sich in einer Stellungnahme auf den Standpunkt, ein Bezug zur Schweiz sei nicht notwendig, um auf SRF info live zu übertragen. Es reiche, wenn ein Ereignis nicht nur von «regionaler Bedeutung» sei – was auf das besagte Fussballspiel zutreffe.

Das ist eine kreative Auslegung der Definition «von nationaler Bedeutung». Sie würde bedeuten, dass jedes Ereignis mit internationalen Beteiligten konzessionsgerecht ist, was das Bundesamt für Kommunikation offensichtlich anders sieht.

Nach wie vor wird SRF info als Sender für Live-Sportübertragungen genutzt. Damit erzielt die SRG höhere Einschaltquoten als mit Wiederholungssendungen.