Am 12. September ist es 175 Jahre her, seit die Schweiz vom lockeren Staatenbund zum heutigen festen Bundesstaat wurde. Grundlage war die neue Bundesverfassung von 1848. Diese ermöglichte eine bis heute andauernde Periode des Friedens, des Wohlstandes und der Bürgerrechte.

Die Bundesverfassung 1848 war ein Werk der liberal-radikalen Grossfamilie. Aus dieser sind die heutige FDP und die heutige SVP hervorgegangen.

Liberale Katholiken haben an der Bundesverfassung mitgewirkt – vom Schwyzer Vertreter stammte der Vorschlag zweier gleichberechtigter Parlamentskammern, die eine als Vertretung der Bevölkerung (Nationalrat) und die andere als Vertretung der Kantone (Ständerat).

Es handelte sich bei der Bundesverfassung nicht um eine Neugründung der Eidgenossenschaft. Die Verfassungsväter wollten das Schweizerhaus bloss renovieren, um endlich die Einmischungen von aussen loszuwerden. 1874 wurde die Verfassung noch einmal renoviert, wie es auch bei einem Haus üblich ist. Und zwar durch die Verwirklichung der direkten Demokratie, indem das Volk seither Initiativen einreichen und auch bei Sachfragen abstimmen kann.

Es war den Begründern der Bundesverfassung von 1848 klar, dass sie an eine lange Tradition anknüpften, die bis 1291 zurückreicht. Darum schrieben sie am Anfang der Verfassung «Im Namen Gottes, des Allmächtigen» – genau wie im Bundesbrief von 1291.

Neuerdings verlangen einige Politiker, man solle neben dem 1. August als Erinnerung an 1291 auch den 12. September im Gedenken an 1848 zum Nationalfeiertag erheben. Kennt irgendjemand einen Menschen, der zwei Geburtstage feiert? Diese Idee kommt mir vor, als würde jemand neben dem Tag seiner Geburt auch noch den Tag seines Studien- oder Lehrabschlusses zur Geburtsstunde erklären.