Dieser Tippfehler erwies sich für die Basler Steuerverwaltung als echter Schildbürgerstreich: Weil die auf einen offiziellen Flyer gedruckte Internetadresse fälschlicherweise auf die Bahamas verwies, kaufte die Behörde kurzerhand die Domain esteuern.bs.
Der Fehler passierte beim Übertragen der Adresse, erklärte ein Sprecher des Finanzdepartements Basel-Stadt. Anstatt esteuern.bs.ch wurde esteuern.bs auf den Flyer gedruckt – ein Kürzel, das in der Internetwelt für die Bahamas steht. Um eine teure Neuproduktion und den Versand neuer Flyer zu vermeiden, entschied sich die Verwaltung für den Kauf der fehlerhaften Adresse.
Die Kosten für eine neue Druckauflage hätten laut Finanzdepartement über 100.000 Franken betragen, während die Registrierung der bahamaischen Domain lediglich 900 Franken kostete. Nun wird die Adresse genutzt, um Besucher auf die korrekte Schweizer Steuerplattform umzuleiten.
Allerdings könnte es noch dauern, bis die Umleitung funktioniert – die Behörden der Bahamas müssen den Vorgang erst genehmigen. In Basel hofft man auf eine rasche Umsetzung, denn bereits in der kommenden Woche sollen die Steuerpflichtigen ihre Erklärungen für 2024 einreichen.
Basel rotgrün? Da fliesst der Rhein schon lange braun.
Es ist einfach so: Ob beim Bund oder einen Kanton, bes. Basel, Zürich, Bern und Genf, überall sitzen jene, die man in der Privatwirtschaft nicht braucht. Wie kann man einen Flyer verteilen, den man nicht kontrolliert hat! What else? 09:50
Was ist ein "Übetragugnsfehler"? Wenn ich "gn" statt "ng" schreibe, ist das ein Schreibfehler. Die Wechstaben wurden nicht bei der Übertragung verbuchselt, sondern beim Schreiben. Kann heute eigentlich niemand mehr zu seinen Fehlern stehen?