Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Das geflügelte Wort aus George Orwells «Farm der Tiere» galt lange für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Ausgestattet mit dem Schutzstatus S, genossen sie einige Privilegien gegenüber anderen, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind. So floss bei den Ukrainern die staatliche Hilfe auch dann, wenn sie diese nicht nötig gehabt hätten.
Erst nach Monaten sprach sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren dafür aus, bei der Berechnung der Unterstützung das vorhandene Vermögen einzubeziehen.
Der Kanton Aargau setzt nun noch einen drauf: Ab dem 10. März 2023 wird auch das Auto der Flüchtlinge aus der Ukraine als Vermögen gerechnet. Wer Sozialhilfe will, muss seinen fahrbaren Untersatz veräussern und zunächst aus dem Erlös leben, bevor der Staat für ihn in die Kasse greift.
Während Geld und andere Wertgegenstände schon seit Herbst angerechnet wurden, blieb das Auto lange unangetastet. Es hiess, die Flüchtlinge seien darauf angewiesen, um in ihre Heimat zurückzukehren.
Grundlage für das Umdenken sei die Rechtsgleichheit mit anderen Sozialhilfebezügern, so die Aargauer Regierung. Auch die kantonalen Sozialdirektoren sprechen sich inzwischen für dieses Vorgehen aus.
In der Bevölkerung war es immer wieder ein Thema, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit stolzen Karossen vorfuhren. Dennoch war es in der Schweiz lange ein Tabu, das Auto anzurühren.