Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze nicht nur für rechtlich zulässig, sondern sogar für geboten. In einem Interview mit der Bild argumentiert Papier, der deutsche Paragraf 18 des Asylgesetzes erlaube es, Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisten, die Einreise zu verweigern. Deutschland sei von solchen Staaten umgeben, weshalb es rechtlich möglich und auch notwendig sei, diese Regelung konsequent anzuwenden.

Papier sagte zudem, dass keine europarechtlichen Vorschriften über den deutschen Regelungen stehen würden, die die Souveränität Deutschlands betreffen. «Der Kernbereich der staatlichen Souveränität ist unantastbar und unverzichtbar», so Papier. Er widerspricht damit Einwänden, wonach die Dublin-Verordnung oder andere europäische Regelungen die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Aussengrenzen verhindern könnten.

Darüber hinaus kritisiert Papier die derzeitige Praxis, die er als unzulässige Ausweitung des Asylrechts beschreibt. Seiner Ansicht nach sei es problematisch, dass in Deutschland faktisch jedem, der an der Grenze das Wort «Asyl» ausspreche, die Einreise gewährt werde. Die Ausnahme, aus humanitären Gründen Personen einreisen zu lassen, sei zur Regel geworden, was dem eigentlichen Sinn des Asylrechts widerspreche.

Papier fordert eine Reform des europäischen Rechts, insbesondere im Hinblick auf den subsidiären Schutz. Dieser, der ursprünglich eine Ermessensentscheidung gewesen sei, habe sich durch europäische Vorgaben zu einem allgemeinen Anspruch entwickelt, was «auf Dauer nicht hinnehmbar» sei.