Eigentlich ist es glasklar: Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) werden auch von der Sozialhilfe ausgeschlossen und müssen die Schweiz verlassen.
Nur verlassen eben viele dieser Personen unser Land nicht. Die Kantone sind für die Wegweisung und Ausschaffungen zuständig, aber es hapert beim Vollzug. Zum Beispiel wegen der fehlenden Kooperation des Herkunftslandes oder der asylsuchenden Person.
Die abgewiesenen Asylsuchenden werden also weiterhin medizinisch versorgt und erhalten obendrein noch Nothilfe. Das ist nicht viel, aber immer noch besser als gar nichts.
Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass diese abgewiesenen Asylbewerber ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für EUR 5.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach EUR 17.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.