In der Bundeswehr gilt eine Impfpflicht. Diese hat ihre Grundlage in Paragraf 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer «Duldungspflicht», da die Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemassnahmen zu akzeptieren. Am 24. November 2021 wurde neu auch die auf der mRNA-Technologie beruhende Covid-19-Impfung in dieses obligatorische «Basisimpfschema» aufgenommen. In der Bundeswehr herrscht deshalb eine Impfquote von nahezu 100 Prozent (Ausnahmen gibt es wegen hängiger Verfahren und aus medizinischen Gründen). Die militärische Impfpflicht gilt auch für die Auffrischungen (Booster).
Die Soldaten werden du ...
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