Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur, dass Unternehmen und Menschen bei dem, was sie tun, der Umwelt irgendwie Rechnung tragen, nein, Nachhaltigkeit schlĂ€gt sich auch in einer entsprechenden Regulierung nieder, die sich wie eine Parallelwelt entwickelt. Wichtiger Treiber der Regulierungsentfaltung ist die EU-Zentrale. Und in der Schweiz ist damit zu rechnen, dass Regeln, die in der EU erlassen werden, frĂŒher oder spĂ€ter in irgendwelcher Form ins Land kommen.

Im Moment ergiesst sich die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr Firmen wie eine grosse Welle ĂŒber die europĂ€ischen Staaten. Und wenn Deutschland ĂŒberschwemmt wird, wird auch die Schweiz nass. Das deutsche Justizministerium hat vor einigen Tagen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht. Die EU-Richtlinie verlangt, dass Unternehmen kĂŒnftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss auch detailliert ĂŒber ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Risiken oder Herausforderungen Auskunft geben. Die Berichtspflicht bedeutet fĂŒr die Unternehmen eine erhebliche Belastung durch Arbeitsaufwand, aber auch durch Risiken der Informationspreisgabe.

Deutschland werde deshalb die Richtlinie nur 1:1 umsetzen, also ohne Zusatzforderungen, sagte Justizminister Marco Buschmann. «Die Belastungen aus EU-Recht dĂŒrfen keinesfalls durch nationalen Regulierungsehrgeiz noch gesteigert werden, wie es in der Vergangenheit hĂ€ufig der Fall», meinte er. Zudem wolle er doppelte Berichtspflichten vermeiden, dies mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz, das Ă€hnliche Berichte verlangt wie die Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Man wolle vermeiden, dass zwei im Wesentlichen inhaltsgleiche Berichte nach unterschiedlichen Standards und fĂŒr unterschiedliche Stellen erstellt werden mĂŒssten.

Insgesamt sollen Unternehmen ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen ĂŒber die gesamte Wertschöpfungskette transparenter machen, und die Angaben sollen durch WirtschaftsprĂŒfer geprĂŒft werden.

Das Wachstum des Regulierungsuniversums ist so getaktet, dass die neue Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung in Deutschland, wie anderswo auch, schrittweise umgesetzt wird. FĂŒr das erste GeschĂ€ftsjahr 2024 gilt die Berichtspflicht nur fĂŒr grosse, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Nachher kommen bis 2028 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen dazu. Das GeschĂ€ftsjahr 2025 dĂŒrfte einen richtigen Schub bringen, denn dann werden auch nicht kapitalmarktorientierte, grosse Unternehmen dazugenommen. Insgesamt dĂŒrfte diese Kontrolle rund 13 000 deutsche Firmen betreffen.

 

Druck auf die Schweiz

Und wie steht es um die Schweizer Unternehmen? Nach dem Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative ist der indirekte Gegenvorschlag in Kraft gesetzt worden, der in den neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (Art. 964 a–c und 964 j–l OR) besteht. Hinzu kommt eine AusfĂŒhrungsverordnung. Die ersten Berichte in diesen Angelegenheiten werden jetzt, 2024/2025, zu erstellen sein.

Die Dynamik der Regulierung hĂ€lt jedoch an. Von linker und NGO-Seite gibt es Druck, die Schweizer Regeln in Richtung der Lieferkettenvorschriften anzupassen, wie sie die EU weiterentwickeln will. Neben dieser Nachhaltigkeitskontrolle treibt die EU die VergrĂŒnung des Finanzsektors voran durch die sogenannte Taxonomie. Diese riesige Liste dient zur hoheitlichen Einteilung der wirtschaftlichen AktivitĂ€ten und Finanzinstrumente nach ihrem Nachhaltigkeitsgrad. Was als «grĂŒn» eingestuft wird, erhĂ€lt UnterstĂŒtzung, «Fossiles» wird belastet. Grössere Schweizer Unternehmen mit Töchtern in der EU sind ebenfalls davon betroffen. Zudem fĂ€rben diese grĂŒnen Vorgaben auf das Verhalten von institutionellen Investoren und hiesigen Pensionskassen ab.

Die 3 Top-Kommentare zu "Die BĂŒrokratie wĂ€chst mit"
  • Edmo

    Der bĂŒrokratische Aufwand und die Kosten dafĂŒr sind nur ein Teil des Übels. Entscheidend ist, dass mit dieser Berichterstattungspflicht die NGO-Mafia durch den Seiteneingang in die GeschĂ€ftsfĂŒhrung der Unternehmen eindringen kann. Wer von Greenpeace, WWF und Co. keine Absolution erhĂ€lt, wird staatlich verordnet von den Finanzströmen abgeschnitten. Die globale antikapitalistische Öko-Diktatur schreitet im Stechschritt voran. Wir werden extreme Verwerfungen sehen.

  • rolf s

    Nachhaltig wird nur die Produktion zum Erliegen gebracht. Ein großes Zeichen von Nachhaltigkeit wĂ€re ein RĂŒcktritt von der Laiens.

  • hdvind

    Warum heisst das BrĂŒsseler GebĂ€ude des EuropĂ€ischen Parlaments "BĂątiment Altiero-Spinelli"? Auf Deutsch "Altiero-Spinelli-GebĂ€ude". Altiero-Spinelli war kommunist! Antwort findet man im "Manifest von Ventotene", Altiero-Spinelli. Darin gibt es viel (!) Interessantes zu entdecken. Lies und werdet schlauer! Die EU ehrt den Kommunist und dankt fĂŒr die inspirierenden Worte. Damit ist geklĂ€rt, was vielen lange vermuten: Die EU ist totalitĂ€r, planökonomisch und im Grunde genommen kommunistisch.