Der beschuldigte Aoufi A. (Name der Redaktion bekannt) ist schuldig des mehrfachen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB.» Es ist ein 08/15-Fall, wie er in jedem Land mit offenen Grenzen und bunter Gesellschaft tagtäglich vorkommt. Der zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 23-jährige Algerier erhielt eine Freiheitsstrafe von sechzig Tagen. Von einer Geldstrafe sah die Richterin ab, weil sie die Wahrscheinlichkeit, eine Geldstrafe einzubringen, als höchst unwahrscheinlich einstufte. Kein Wohnsitz und kein Einkommen. Dabei machte A. eine beträchtliche Beute.

Wo nur noch aufgrund der Opportunität gehandelt wird, wird die Justiz zum Gespött.Der ersten Frau – A. hat sich auf weibliche Opfer spezialisiert – stahl er in einem Verkaufsgeschäft ihre auf einen Reisekoffer abgestellte Handtasche. Schaden: 4404 Franken. Zwei Tage später verschwand er mit dem Rucksack eines weiteren Opfers aus einem Café. Schaden: Fr. 657.50. Und am gleichen Tag entwendete er den am Boden eines Sportgeschäfts stehenden Rucksack einer weiteren Frau. Schaden: 1182 Franken. Das sind zumindest die Fälle, die zur Anzeige gelangten und die darum Gegenstand des der Weltwoche vorliegenden Strafbefehls bilden.

 

Normative Kraft des Faktischen

Die geschädigten Frauen erhielten eine Kopie des Strafbefehls, und sie dürften nicht schlecht gestaunt haben, als sie lasen, dass die Staatsanwaltschaft ein Paar Airpods sowie ein Paar Sennheiser-Kopfhörer freigab. Das heisst: A., also dem Dieb, nicht etwa seinen Opfern, wurde eine Frist von dreissig Tagen eingeräumt, um die herauszugebenden Gegenstände selbst (oder durch eine bevollmächtigte Person) abzuholen.

Da eine der drei Frauen, nennen wir sie N., ebensolche Airpods als gestohlen gemeldet hatte, erkundigte sie sich bei der Staatsanwaltschaft nach deren Verbleib und wollte wissen, warum diese nicht ihr als der rechtmässigen Eigentümerin zurückgegeben werden.

Der zuständige Sachbearbeiter versprach, der Sache nachzugehen und sich wieder zu melden, was freilich innerhalb eines halben Jahres nicht passiert ist.Über einen inoffiziellen Kanal erfuhr die Frau dann allerdings, dass diese Freigabe dem üblichen Prozedere entspreche. Die Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sei schlicht und einfach zu aufwendig. Da N. nicht beweisen könne, dass die Airpods wirklich ihr gehörten, und man A. umgekehrt nicht nachweisen könne, dass er sie nicht rechtmässig erworben habe, gelte die normative Kraft des Faktischen. Und da am Ende eh die Versicherung für den Schaden aufkomme, sei im Grunde ja niemand geschädigt. Von allgemeiner Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge scheint man bei der Zürcher Staatsanwaltschaft nichts zu halten. Man glaubt stattdessen an das Gute im Menschen – auch wenn die konkreten Umstände dagegensprechen.

 

Aus den Augen, aus dem Sinn

Es ist allgemein bekannt: Diebstahlanzeigen bei der Polizei sind selten von Erfolg gekrönt. Selbst Opfer von Einbrüchen müssen häufig mit Ernüchterung feststellen, dass sich die Anstrengungen, die Täter zu schnappen, in engen Grenzen halten. Ist erst das Schadensprotokoll aufgenommen, können sich die Opfer bei der Versicherung schadlos halten. Aus den Augen, aus dem Sinn.

Das ist eine ungesunde Entwicklung. Das Strafrecht und dessen Durchsetzung sind von enormer Bedeutung, damit eine Gesellschaft als gerecht wahrgenommen wird. Wo hingegen nur noch aufgrund der Opportunität gehandelt wird, schwindet dieses Bewusstsein, und die Justiz wird zum Gespött.

Auch besteht aus Schweizer Sicht nicht das geringste öffentliche Interesse am Aufenthalt von Aoufi A. hierzulande. Er wird nicht des Landes verwiesen, weil Algerien nicht daran denkt, solche Früchtchen zurückzunehmen. Er wird weiterstehlen, und hin und wieder wird er dafür bestraft werden. Dessen ungeachtet leistet die Schweiz weiterhin brav humanitäre Hilfe. Auch das zerstört den Glauben an Gerechtigkeit.

Claudio Zanetti ist ehemaliger Nationalrat der SVP.