Der beschuldigte Aoufi A. (Name der Redaktion bekannt) ist schuldig des mehrfachen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB.» Es ist ein 08/15-Fall, wie er in jedem Land mit offenen Grenzen und bunter Gesellschaft tagtäglich vorkommt. Der zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 23-jährige Algerier erhielt eine Freiheitsstrafe von sechzig Tagen. Von einer Geldstrafe sah die Richterin ab, weil sie die Wahrscheinlichkeit, eine Geldstrafe einzubringen, als höchst unwahrscheinlich einstufte. Kein Wohnsitz und kein Einkommen. Dabei machte A. eine beträchtliche Beute.
Wo nur noch aufgrund der Opportunität gehandelt wird, wird die Justiz zum Gespött.Der ersten Frau – A. hat sich auf weibliche Opfer spezialisiert – stahl er in einem Verkaufsgeschäft ihre auf einen Reisekoffer abgestellte Handtasche. Schaden: 4404 Franken. Zwei Tage später verschwand er mit dem Rucksack eines weiteren Opfers aus einem Café. Schaden: Fr. 657.50. Und am gleichen Tag entwendete er den am Boden eines Sportgeschäfts stehenden Rucksack einer weiteren Frau. Schaden: 1182 Franken. Das sind zumindest die Fälle, die zur Anzeige gelangten und die darum Gegenstand des der Weltwoche vorliegenden Strafbefehls bilden.
Normative Kraft des Faktischen
Die geschädigten Frauen erhielten eine Kopie des Strafbefehls, und sie dürften nicht schlecht gestaunt haben, als sie lasen, dass die Staatsanwaltschaft ein Paar Airpods sowie ein Paar Sennheiser-Kopfhörer freigab. Das heisst: A., also dem Dieb, nicht etwa seinen Opfern, wurde eine Frist von dreissig Tagen eingeräumt, um die herauszugebenden Gegenstände selbst (oder durch eine bevollmächtigte Person) abzuholen.
Da eine der drei Frauen, nennen wir sie N., ebensolche Airpods als gestohlen gemeldet hatte, erkundigte sie sich bei der Staatsanwaltschaft nach deren Verbleib und wollte wissen, warum diese nicht ihr als der rechtmässigen Eigentümerin zurückgegeben werden.
Der zuständige Sachbearbeiter versprach, der Sache nachzugehen und sich wieder zu melden, was freilich innerhalb eines halben Jahres nicht passiert ist.Über einen inoffiziellen Kanal erfuhr die Frau dann allerdings, dass diese Freigabe dem üblichen Prozedere entspreche. Die Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sei schlicht und einfach zu aufwendig. Da N. nicht beweisen könne, dass die Airpods wirklich ihr gehörten, und man A. umgekehrt nicht nachweisen könne, dass er sie nicht rechtmässig erworben habe, gelte die normative Kraft des Faktischen. Und da am Ende eh die Versicherung für den Schaden aufkomme, sei im Grunde ja niemand geschädigt. Von allgemeiner Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge scheint man bei der Zürcher Staatsanwaltschaft nichts zu halten. Man glaubt stattdessen an das Gute im Menschen – auch wenn die konkreten Umstände dagegensprechen.
Aus den Augen, aus dem Sinn
Es ist allgemein bekannt: Diebstahlanzeigen bei der Polizei sind selten von Erfolg gekrönt. Selbst Opfer von Einbrüchen müssen häufig mit Ernüchterung feststellen, dass sich die Anstrengungen, die Täter zu schnappen, in engen Grenzen halten. Ist erst das Schadensprotokoll aufgenommen, können sich die Opfer bei der Versicherung schadlos halten. Aus den Augen, aus dem Sinn.
Das ist eine ungesunde Entwicklung. Das Strafrecht und dessen Durchsetzung sind von enormer Bedeutung, damit eine Gesellschaft als gerecht wahrgenommen wird. Wo hingegen nur noch aufgrund der Opportunität gehandelt wird, schwindet dieses Bewusstsein, und die Justiz wird zum Gespött.
Auch besteht aus Schweizer Sicht nicht das geringste öffentliche Interesse am Aufenthalt von Aoufi A. hierzulande. Er wird nicht des Landes verwiesen, weil Algerien nicht daran denkt, solche Früchtchen zurückzunehmen. Er wird weiterstehlen, und hin und wieder wird er dafür bestraft werden. Dessen ungeachtet leistet die Schweiz weiterhin brav humanitäre Hilfe. Auch das zerstört den Glauben an Gerechtigkeit.
Claudio Zanetti ist ehemaliger Nationalrat der SVP.
Danke für diese Recherche und die Infos. Ich hoffe die Versicherungen und andere Instanzen machen jetzt politisch Druck. Es muss sich ändern, diese linke Laisser-faire-Politik muss aufhören. Ansonsten steuern wir auf eine Selbstjustiz zu. Aus eigener Erfahrung weiss ich als Geschädigter, dass Kriminelle mit Samthandschuhen angefasste werden und mit Hilfe von linken Psychiatern bewusst als schuldunfähig krankgeschrieben werden. Unser Einbrecher war in den Medien als „Slip-Schnitzler“ bekannt.
"Wenn die Versicherungen Zahlen, gibt es keine Geschädigten." Das beweist, wie wenig Ahnung jene Menschen in ihrem Regenbogenfarbige Elfenbeinturm von der Welt, der Wirtschaft und unserem System als solches haben. Dass wir, um versichert zu sein, Prämien Zahlen, entzieht sich offenbar der Kenntnis solch entrückter Gutmenschen.
Ist ja auch einzräglicher, wenn sich die Polizisten mit sauteurer Hightech Geschwindigkeits- messung im Gebüsch verstecken können, um den mobilen "Verbrechern" das Geld aus der Tasche zu ziehen weil sie 3 kmh zu schnell unterwegs waren. --- Im Gegensatz werden Ladendiebstähle unter 300chf werden nicht mehr geahndet und als Bagatelle abgetan... Warum nicht auch Verkehrsdelikte? Gleiches Recht für alle!
Wenn die Staatsanwaltschaft so argumentiert, darf man sich nicht wundern, wenn sich -bislang- gesetzestreue Bürger auch in diese Gedankenwelt begeben. Und so funktioniert dann die Verluderung des Staates....
Die Lösung scheint mir logisch: wenn ein Land kein Rücknahmeabkommen unterschreibt und auch einhält, dürfen von diesem Land keine Bürger bei uns Asyl beantragen. Knallhart, messerscharf, aber fair und gerecht.
Es sind doch praktisch alle auf praktisch allen Ebenen total überfordert. Schon lange. Nur will's niemand wahrhaben. Und schon gar nicht zugeben.
"Rechtsverluderung" posaunte der landesweit bekannt Linke Max Frisch in den späten 80ern in Sachen Fichenaffäre. Mittlerweile haben wir es noch viel weiter gebracht. Ob die Ideologie von Frisch und Genossen dabei wohl auch eine Rolle gespielt hat?
Aber gemäss einem Artikel in der WW ist die Staatsanwaltschaft gar nicht so faul. Wenn ein invalider Rentner im Internet ein „gefällt mir“ anklickt und dies für die deutsche Ministerin Faeser eine Überprüfung wegen allfälliger terroristischer Tätigkeiten wichtig ist, werden Fedpol, Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Staatsanwaltschaft See/0berl. eingeschaltet und ein Staatsanwalt ordnet eine Einvernahme durch die Polizei an. während einer Woche werden dem Schweizer Handy und Compi weggenommen.
Nicht ganz, Herr Zanetti: Die Schäden tragen stets die Prämienzahler mit immer höheren Prämien.
Nicht nur scheinen Staat und Justiz impotent geworden zu sein, sie sind auch zu faul, die Interessen des Bürgers durchzusetzen, ihm zu seinem Recht und Gut zu verhelfen, ihm den gesetzlichen Schutz zu verschaffen!
Deshalb kann vielen Bürgern der Staat gestohlen werden (auch ohne Rückgabe!)!
Dieser "Herr" gehoert ausgeschafft! Wenn Algerien diese Leute nicht zuruecknimmt, so sollte die CH ein generelles Einreiseverbot fuer alle Algerier erlassen! Auch sollte die "Wirtschafts-/Entwicklungshilfe" sofort gestrichen werden und keine Landeerlaubnis fuer Flieger aus Algerien!
Die Lösung scheint mir logisch: wenn ein Land kein Rücknahmeabkommen unterschreibt und auch einhält, dürfen von diesem Land keine Bürger bei uns Asyl beantragen. Knallhart, messerscharf, aber fair und gerecht.
Wenn die Staatsanwaltschaft so argumentiert, darf man sich nicht wundern, wenn sich -bislang- gesetzestreue Bürger auch in diese Gedankenwelt begeben. Und so funktioniert dann die Verluderung des Staates....
"Wenn die Versicherungen Zahlen, gibt es keine Geschädigten."
Das beweist, wie wenig Ahnung jene Menschen in ihrem Regenbogenfarbige Elfenbeinturm von der Welt, der Wirtschaft und unserem System als solches haben. Dass wir, um versichert zu sein, Prämien Zahlen, entzieht sich offenbar der Kenntnis solch entrückter Gutmenschen.
Keine Geschädigten…..Und wer bezahlt den Selbstbehalt der Versicherung, die Umtriebe mit Zeitverlust, von allfälligen ideellen Werten?
Falsch, alle Versicherten zahlen mit. Zudem ist es de facto Versicherungsbetrug, denn der Verbleib der Deliktware ist ja bekannt.
Ist ja auch einzräglicher, wenn sich die Polizisten mit sauteurer Hightech Geschwindigkeits- messung im Gebüsch verstecken können, um den mobilen "Verbrechern" das Geld aus der Tasche zu ziehen weil sie 3 kmh zu schnell unterwegs waren.
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Im Gegensatz werden Ladendiebstähle unter 300chf werden nicht mehr geahndet und als Bagatelle abgetan... Warum nicht auch Verkehrsdelikte?
Gleiches Recht für alle!
1. Abschnitt: Die "Taten" der Polizei haben mit der Staatsanwaltschaft nichts zu tun.
2. Abschnitt: So viel ich weiss, erstatten die Ladeninhaber immer Strafanzeige. Auch bei geringem Wert. Das Schlimme ist, dass man bei Diebstahlswerten unter 300 CHF (Einstandspreis) überhaupt einen Strafantrag stellen muss, damit der Dieb bestraft werden kann. Diebstahl ist und bleibt, meiner Meinung nach, Diebstahl.
Was bleibt, ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft Zürich.
Danke für diese Recherche und die Infos. Ich hoffe die Versicherungen und andere Instanzen machen jetzt politisch Druck. Es muss sich ändern, diese linke Laisser-faire-Politik muss aufhören. Ansonsten steuern wir auf eine Selbstjustiz zu. Aus eigener Erfahrung weiss ich als Geschädigter, dass Kriminelle mit Samthandschuhen angefasste werden und mit Hilfe von linken Psychiatern bewusst als schuldunfähig krankgeschrieben werden. Unser Einbrecher war in den Medien als „Slip-Schnitzler“ bekannt.
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Es sind doch praktisch alle auf praktisch allen Ebenen total überfordert. Schon lange. Nur will's niemand wahrhaben. Und schon gar nicht zugeben.
"Rechtsverluderung" posaunte der landesweit bekannt Linke Max Frisch in den späten 80ern in Sachen Fichenaffäre. Mittlerweile haben wir es noch viel weiter gebracht. Ob die Ideologie von Frisch und Genossen dabei wohl auch eine Rolle gespielt hat?
Aber gemäss einem Artikel in der WW ist die Staatsanwaltschaft gar nicht so faul. Wenn ein invalider Rentner im Internet ein „gefällt mir“ anklickt und dies für die deutsche Ministerin Faeser eine Überprüfung wegen allfälliger terroristischer Tätigkeiten wichtig ist, werden Fedpol, Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Staatsanwaltschaft See/0berl. eingeschaltet und ein Staatsanwalt ordnet eine Einvernahme durch die Polizei an. während einer Woche werden dem Schweizer Handy und Compi weggenommen.