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Bild: KEYSTONE/Ennio Leanza

Erfolg für Abtreibungsgegner

Das St. Galler Steueramt verweigerte einer Lebensschutz-Organisation den gemeinnützigen Status. Das Verwaltungsgericht hat den willkürlichen Entscheid nun korrigiert.

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30.10.2024
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6 Kommentare zu “Erfolg für Abtreibungsgegner”

  • E. Goldstein sagt:

    Wo liegt die Grenze zwischen Mord und Selbstbestimmungsrecht? Welcher Mensch hat die Kompetenz darüber zu urteilen? Ab wann ist ein Mensch eine Person mit Selbstbestimmungsrecht? Leben wir wieder im Zeitalter des Lebensunwerten Leben?
    Wo sind die Proteste gegen dieses rechtsradikale Gedankengut?

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  • yvonne52 sagt:

    Wie genau sieht denn diese Hilfe aus? Ausser Frauen des "Mordes" zu bezichtigen, hätte ich jetzt noch nie gehört, dass diese Gruppe aktiv (und finanziell) den Müttern mit ihren Babys hilft. Wo ist da die Gemeinnützigkeit?

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  • reining sagt:

    Himmeltraurig, in welchen inhumanen Gefilden wir in der Schweiz gelandet sind!

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  • Edmo sagt:

    Mir wäre es weit lieber gewesen, man hätte Organisationen wie Greenpeace, Schweizerische Energie-Stiftung, Solidar (früher Arbeiterhilfswerk), WWF, Sans-Papiers- oder Flüchtlingshilfe den Status der Allgemeinnützigkeit sofort aberkannt und ihn auch 1000plus nicht zuerkannt. Mir gehen diese unzähligen politischen Gutmenschenorganisationen gehörig auf den Geist. Sie sollten als Nichtregierungsorganisationen von der Regierung keinerlei Vorzugsbehandlung erhalten.

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  • Jabberwocky sagt:

    Nachdem Philipp Gut vor einigen Wochen sehr einseitig darüber berichtet hat, erfolgt hier schon wieder eine Falschmeldung. Das Verwaltungsgericht hat gar nichts entschieden. Man sollte wenigstens das richtige Gericht nennen, wenn man darüber berichtet. Es sind zwar Details, aber man darf als Leser schon erwarten, dass ein Journalist keine Falschangaben macht.

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