Letzte Woche reagierte das Gericht für Justizvollzug des Kantons Genf auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Am 28. September verfügte es die Freilassung des seit über elf Jahren inhaftierten Erwin Sperisen. Der EGMR hatte bereits im Juni entschieden, dass der ehemalige politische Chef der Polizei von Guatemala in Genf kein faires Verfahren erhalten hatte. Das Strassburger Verdikt ist mittlerweile rechtskräftig, Sperisens Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord mithin ungültig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Doch bereits nach einem Tag, am 29. September, nahm das Genfer Vollzugsgericht seinen Freilassungsentscheid zurück. ...
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