Vor ein paar Wochen sorgte bei uns in Deutschland die ARD für grosses Aufsehen, leider nicht durch eine künstlerische oder journalistische Leistung. Anlass war eine Onlinemeldung der «Tagesschau», in der es über eine Reform des Familienrechts hiess: «Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.»
Statt «Mutter» also: entbindende Person. Gemeint war wohl «gebärende Person», eine entbindende Person wäre ja zum Beispiel eine Hebamme oder ein Geburtshelfer. Die bei der ARD schreibende Person kannte sich also entweder mit der deutschen Sprache oder mit dem Geburtsvorgang nicht gut aus.
Nun ist e ...
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