Was eine Drohung ist, wird gerne auf dem Marktplatz der Öffentlichkeit entschieden. Sowohl durch die Medien wie durch die Organe des Strafvollzugs. Doch leider richtet sich dieser Entscheid schön reinlich nach politischen Lagern. Was von links kommt, ist keine Drohung. Was von rechts kommt, ist mehr als eine Drohung. Nämlich eine öffentliche Bedrohung. Jedenfalls ganz sicher eine Straftat. Und damit ein Verstoss gegen unsere Gesetze. Inklusive rechtskräftiger Verurteilung.
Wie der Sonntagsblick berichtet, beurteilt die Staatsanwaltschaft folgenden Tweet der Grünen-Nationalrätin Meret Schneider nicht als Drohung: «Ah was, in Notwehr erstech’ ich den Rimoldi auch mit dem ...
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