Das Versicherungsprinzip beruht auf Solidargemeinschaft und objektiver Bestimmung von Krankheit. Auf diesem Fundament stehen die Sozialversicherungen. Dies unterstreichen auch die Bundesgerichtsurteile. Derzeit hält jedoch ein Krankheitsbegriff Einzug, der allein auf die subjektive Einschätzung der Betroffenen abstellt. «Long Covid» zeigt, was dies für das Versicherungssystem bedeutet: eine massive Belastungsprobe.
Die Diagnose Long Covid wird in der Mehrzahl der Fälle allein von den Klagen der Betroffenen getragen. Dies wird für ausreichend angesehen, schliesslich fusst auch die Definition von Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf einer individuellen Selbst ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für EUR 5.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach EUR 17.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.