Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg die Beschwerde der Schweizer Seniorinnen gutgeheissen und die Schweizer Behörden für einen mangelhaften Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Klimaerwärmung gerügt. Das ist nicht erstaunlich, wenn man die Entwicklung der Rechtsprechung von Strassburg näher verfolgt.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), einst als Charta der individuellen Abwehrrechte gegenüber einem übergriffigen Staat konzipiert und dementsprechend ausgelegt, wird heute von der Mehrheit der Strassburger Richter als Vehikel für die Durchsetzung des Zeitgeistes missbraucht. «So steht in der Konven ...
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Der EGMR, von der Idee her eine gute Sache weil es um den Schutz des Einzelnen vor einem übergriffigen Staat geht, wurde durch linke Unterwanderung zerstört. Die linke Terminologie der 68-er nannte sowas „umfunktionieren“. Wenn man den EGMR noch retten will, muss er gründlich von NGO-Vertretern bzw. -Abkömmlingen gesäubert werden. Und sonst lieber ganz abschaffen.
Der EGMR hat sein Urteil nicht nach eigenen Rechtsnormen gefällt, sondern mit den in der CH geltenden Gesetzen und von der CH ratifizierten, völkerrechtlich verbindlichen, int. Konventionen. Er hat simpel und einfach verurteilt, dass die CH diese nicht einhält und damit das Recht der eigenen Bürger auf Klimaschutz verletzt. Wenn die CH all die internationalen Abkommen nicht einhalten will, soll sie doch austreten. Ob das ihrem Ansehen in der Welt hilft, ist dann eine ganz andere Frage.
Das widerspricht dem Zweck der EMRK total, die nicht geschaffen wurde, um internationale Klimaabkommen zum Durchbruch zu verhelfen. Die EMRK schützt nur Individuen vor staatlichen Übergriffen, aber beinhaltet keine staatlichen Leistungsplichten. Andernfalls könnte man aus Art. 8 EMRK auch einen Anspruch auf eine Gratiswohnung ableiten zur Gewährleistung des Privatlebens.
Na da sind wir ja wieder bei Mann und Frau,
Das erste was ich lese“ Klimaaktivistinnen“
Das Klima ist nur für ältere Ladies, nicht für
die Schweizer,also seid beruhigt, die Männer gehen kleben und die älteren Frauen nehmen endlich eine Maske vor den Mund, und die Anwälte?Ist komisch,für gewisse Sachen ist die Schweiz zu klein, zu
Neutral,zu engstirnig,aber für die Umwelt muss sie ganz Europa retten,für die Grisis die vor uns da waren,und die Umelt kaputt machten. Na sowas 13. AHV jetzt ☺️
Austreten! Basta! Zuend auf den Mond!
Schön, dass es noch Richter gibt, die objektiv sind und sich nicht scheuen Unbequemes auszusprechen. Und damit meine ich den Autor und nicht den EGMR.
Bitte bei kommenden Wahlen daran denken! Was uns hier vom EGMR serviert wurde, hat einen eindeutigen Namen. LinksGrün und deren NGO's.
Unsere US geführten BR sollen handeln?Ein Witz!
Sehr treffend recherchiert und geschrieben. Zu ergänzen wäre, dass es sich bei den Initiatoren der „Klimaomas“, Greenpeace, mit 50 Verurteilungen bis vor Bundesgericht wegen Gewalt um Straftäter handelt. Von den ersten 16 Verurteilten gelangten 12 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte. Der wies aber die Klage der 12 Greenpeace-Aktivisten ab. Es liegt also sowohl beim Bundesgericht als auch beim EGMR ein Präjudiz vor, das ermächtigt, das Urteil für nichtig zu erklären.
Danke, Herr Haefeli, für die wahren Worte. Ob dieser mutlose und kriechende BR handelt, bin ich mir keineswegs sicher. Bei der Begründung mit Art. 8 habe ich sofort dasselbe gesagt wie Sie: Dieser Artikel hat nichts mit dem Klima zu tun. Zudem ist das Gericht für diesen Fall nicht zuständig. Das EGMR eignet sich Rechtsprechungen an, welche dieses gar nicht tangieren. Diese Frage haben offenbar Vertreter eines anderen Landes nun angegangen, wie zu lesen war. Bin gespannt auf das Resultat.