Noch bevor der Text des derzeit in Brüssel verhandelten institutionellen Abkommens feststeht, kommt das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten zum Schluss, dass ein Volksmehr für diesen Staatsvertrag genüge. Das Papier aus dem Departement des europhilen SP-Bundesrats Beat Jans sorgt für Verwunderung und hat selbst in der Landesregierung Befremden ausgelöst. Zumal die Verfasserin, Susanne Kuster, noch 2020 gegenüber der NZZ festgehalten hat: «Das Bundesamt für Justiz will mit einer juristischen Beurteilung zuwarten, bis die endgültige Vorlage des Rahmenabkommens bekannt ist.»
Unbestreitbar ist, dass die im «Common Understanding» festgelegte Ausweitung der Personenfre ...
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