Einen ganzen Abend lang Fernsehdebatten darüber, wie die Schweizer Autoritäten die notleidende Credit Suisse unters Dach der Konkurrentin UBS gebracht und damit vor dem totalen Chaos gerettet hätten. Am Schluss ist man fast mürbe ob all der Beteuerungen, dass dies so am besten sei.

Da herrschte weitgehende Einigkeit in der Erleichterung über die beschlossene Lösung. Der befürchtete Knall am Finanzplatz erschien glücklich abgewehrt. Verbreitet die Zufriedenheit der Experten und Politiker mit dem Vorgehen von Bundesrat und Nationalbank, die energisch gehandelt, ihre potenten Mittel gezielt eingesetzt und per administrativen Akt die Fusion UBS-CS eingeleitet hätten.

Alternativen? Wurden wenig beachtet und diskutiert. An diesem Sonntagabend geriet in der Öffentlichkeit völlig in den Hintergrund, dass die Credit Suisse ein Unternehmen ist, das Eigentümer hat, denen Eigentumsrechte zustehen. Danach wurde nicht gross gefragt.

Nein, die Bank wurde vielmehr so behandelt, als könne man über sie verfügen wie über jemanden, der ohne Urteilskraft ist – wie eine Vormundschaftsbehörde Mündel oder Übeltäter behandelt. Die CS-Aktionäre werden einfach übergangen, man nimmt ihnen nun die Firma weg und gibt sie zum mickrigen Preis an die UBS. Was ist mit den Rechten der Eigentümer, was haben sie zu sagen? Was mit rechtsstaatlichen Grundsätzen?

Ist egal. Die politisch-administrative Vormundschaftsbehörde hat im Fall CS gefunden, man müsse die Rechtssicherheit der Schweiz jetzt nicht gross beachten, sondern sich lieber dem Ausland gefällig erweisen, wenn von da doch so viel Druck kommt und Londoner Medien gegen den Schweizer Finanzplatz schiessen.

Statt gemäss gesetzlichem Auftrag im wirklichen Notfall die «Too big to fail»-Regeln anzuwenden und die wertvollen Teile der Credit Suisse für die Schweizer Volkswirtschaft geschützt zum sinnvollen Einsatz zu bringen, haben Politik und Behörden nun einfach kurzerhand an einem Sonntag das Unternehmen ausgelöscht.