Es sind nicht die ersten Fälle, aber sie tragen die Handschrift von Annalena Baerbock. Die Bundesrepublik hat zwei Afghanen gestattet, ihre Zweitfrauen nach Deutschland zu holen. Die Bundesrepublik ist hier das Auswärtige Amt.

Lange hatten sich andere Behörden gesträubt, die Genehmigung zu erteilen. Schliesslich wird die Ehe mit mehr als einer Frau nach Paragraf 172 StGB mit drei Jahren Haft bedroht.

Doch Baerbocks Amt beharrte. Vier Ehefrauen und zwei Gatten freuten sich so über eine Familienzusammenführung – mitsamt einer grossen Kinderschar: zehn sind es bei der einen, neun bei der anderen Familie.

Beim Nachwuchs gibt es freilich rechtliche Probleme. Da die Ehen rechtswidrig sind, erhalten in Deutschland geborene Kinder keine Geburtsurkunde.

Doch für solche Petitessen ist nicht das Aussenamt zuständig, sondern Justiz und Inneres.

In Baerbocks Ministerium aber hat man einen Teilerfolg erzielt. Peu à peu wird die Vielehe in Deutschland gesellschaftsfähig.

Oder? Feministische Aussenpolitik kann es jedenfalls nicht sein.

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