Die Junge Alternative (JA), AfD-Nachwuchsorganisation, verfolge klar extremistische Bestrebungen und dürfe als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Zu diesem Schluss kommt der deutsche Verfassungsschutz, was nun ein Kölner Gericht bestätigt. Heisst: Der Staat darf die Junge Alternative geheimdienstlich überwachen.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln umfasst 77 Seiten. Unter anderem wird ein Teil aus den JA-Leitlinien aufgeführt. Darin steht, es gelte «sich gegen alle Experimente zu stemmen, Deutschland zum blossen Siedlungsgebiet und Experimentierfeld einer unkontrollierten Masseneinwanderung zu machen».

Die Formulierungen «blosses Siedlungsgebiet», «Experimentierfeld» und «unkontrollierte Masseneinwanderung» sei klar an die Theorie des «Grossen Austausches» angelehnt, wonach das ethnisch homogene deutsche Volk durch den Zuzug von Ausländern in seiner Existenz bedroht sei – schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 7. Februar 2024.

Das Gericht analysiert, die Position könne ausdrücklich davon unterschieden werden, wenn jemand sich für eine restriktive Einwanderungspolitik ausspreche, auch wenn damit die kulturelle Identität geschützt werden solle.