Mitte März 2024 wurde das EU-Gebäudegesetz mit 370 Ja- zu 199 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen deutlich angenommen. Die Folgekosten für die Immobilienbesitzer bewegen sich wohl im vierstelligen Milliardenbereich. Allein die energetischen Gesamtgutachten für Gebäude werden zu einem neuen Schub an administrativem Ballast führen.

Worum geht es?

In der EU sollen rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgas-Emissionen auf Gebäude entfallen. 75 Prozent der über 100 Millionen Gebäude seien immer noch energieineffizient. Erdgas spiele die grösste Rolle bei der Beheizung von Gebäuden und mache rund 39 Prozent des Energieverbrauchs für die Raumheizung in Wohngebäuden aus. Öl ist mit 11 Prozent der zweitwichtigste fossile Brennstoff für Heizzwecke, während der Anteil von Kohle bei etwa 3 Prozent liegt. Damit die EU-Klimaziele erreicht werden können, müssten die energetischen Sanierungen beschleunigt und die Gebäude in Richtung Klimaneutralität nachgerüstet werden. Alle neuen Gebäude sollten spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein, alle bestehenden Gebäude bis 2050 entsprechend umgebaut werden.

Für Heizzwecke werden nur noch Solarthermie, Geothermie, Fotovoltaik, Wärmepumpen, Hydroelektrizität und Biomasse, erneuerbare Energie, die von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bereitgestellt wird, effiziente Fernwärme und Fernkälte sowie Energie aus sonstigen kohlenstofffreien Quellen zugelassen.

Ziel sei es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. 55 Prozent der Einsparungen müssen von den untersten 43 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz kommen. 2035 ist keine ferne Zukunft, denn wer die Planungszeit und Bewilligungsprozesse für Bauten, auch Umbauten und Sanierungen, kennt, weiss, dass für die Umsetzung weniger als zehn Jahre zur Verfügung stehen. Andere Gebäude wie Büros oder Schulen müssten rascher saniert werden. Bis 2030 sollen die untersten 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz erneuert werden, bis 2033 die untersten 26 Prozent. Das wird besonders Deutschland freuen, wo heute schon vielerorts Geld für die Instandsetzung von Schulen fehlt.

Allein bis 2030 sollen die Renovierungen von 35 Millionen Gebäudeeinheiten durchgeführt werden. Wie viel eine solche Sanierung kosten wird, ist mir zwar nicht bekannt, aber wenn es auch nur 40.000 Euro wären, dann errechnet sich ein Finanzaufwand von 1400 Milliarden Euro.

Wahrscheinlich geht es um viel mehr Geld, aber das kümmert die EU-Elfenbeinturm-Politiker nicht. Einmal mehr gehen sie davon aus, dass die Hausbesitzer, vor allem die kleinen Eigenheimbesitzer, über Geld im Überfluss verfügen, um diese verordneten Renovationen umzusetzen. Sie glauben, dass genügend Baumaterial und vor allem Fachkräfte vorhanden seien, um diese Riesenarbeit in nur sechs Jahren zu erledigen.

Aber auch dafür kennt die EU-Elite die Patentlösung: «Um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte in der Union umfassend darauf vorbereitet sind, aktiv auf die Verwirklichung der Klimaziele der Union hinzuwirken, sollten die Mitgliedstaaten unterrepräsentierte Gruppen dazu ermutigen, im Bauwesen eine Ausbildung zu absolvieren und einer Arbeit nachzugehen.»

Aber nicht genug damit: Mit dem neuen Gesetz werden Solaranlagen auf den Dächern von neu gebauten oder renovierten Häusern zur Pflicht, sofern sie sich als wirtschaftlich erweisen. Subventionen zur Umrüstung von Gebäuden sind zugelassen, doch woher die ohnehin klammen Staaten dieses Geld hernehmen sollen, bleibt unklar.

Das EU-Parlament erwartet bis 2030 eine Zunahme der Stromnachfrage um 60 Prozent, stellt aber gleichzeitig fest, dass nicht einmal der Netzausbau gesichert ist, denn die die Investitionen in Hochspannungs-Fernleitungen und Niederspannungs-Verteilungsnetze sind in Verzug. Nicht nur müssen neue Netze gebaut werden, was Kosten von 584 Milliarden Euro bis 2030 bedeutet. Auch viele der über vierzig Jahre alten Übertragungsnetze müssen erneuert werden, was weitere rund 400 Milliarden Euro kosten soll.

Es ist wohl wieder einmal Zeit für ein paar neue «Sondervermögen» – oder zu Deutsch: Schuldenberge.