Steigen die Zinsen weiter, können die Regierungen selbst diese nur noch mit neuen Schulden bezahlen. Irgendwann drohen radikale Massnahmen der Politik, um die ausufernde Staatsverschuldung abzuschütteln, die ihren Handlungsspielraum einengt.
Noch sprechen erst vereinzelte Warner von Währungsreformen, denn solche werden von den Regierungen und Notenbanken jeweils in aller Heimlichkeit vorbereitet. Auch die Beschlagnahmung von grösseren Spargeldern zur Schuldentilgung der Staaten ist kein Ding der Unmöglichkeit, wie der Ruf nach Reichensteuern und einer statistischen Erhebung solcher Gelder durch den IWF, aber auch das geplante Vermögensregisters der EU vermuten lassen. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses zielt ebenfalls in diese Richtung.
Damit man sich wenigstens rudimentär vorstellen kann, welche Flurschäden eine Währungsreform hinterlassen kann, lohnt es sich ein Blick zurück auf die Währungsreformen 1923 und 1948 in Deutschland. Grund für die Währungsreform 1923 waren die enormen Kriegsschulden als Folge des Ersten Weltkrieges und eine Hyperinflation. Der Reform folgte eine Deflation, was zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten und zu sozialen Unruhen führte.
Die Immobilienpreise fielen in den folgenden Jahren auf bis zu 10 Prozent ihres vormaligen Wertes. Banken waren gezwungen, mit Versteigerungen noch zu retten, was zu retten war. Neue Steuern des Staates auf Liegenschaften beschleunigten den Preiszerfall.
Als die deutsche Regierung 1948 erneut ihre hoffnungslose Schuldenlage realisierte, befreite sie sich mit einer Währungsreform im Verhältnis von 10 zu 1 von ihren Schulden. Die Besitzer von 100 Reichsmark mussten diese gegen 10 D-Mark eintauschen. Die Bankguthaben wurden um 90 Prozent abgewertet. Die teils vom Staat festgesetzten Preise, insbesondere für Nahrungsmittel, wurden aber nicht gleichzeitig auch um 90 Prozent gesenkt.
Staatsanleihen wurden mit der Ungültigkeitserklärung der Reichsmark für vollständig wertlos erklärt. Löhne und Renten des Staates wurden im Verhältnis 10:1 reduziert. Gewinner waren die Besitzer von Sachwerten wie Lebensmittel-Grosshändler, Textilhändler, Uhren- und Maschinenbesitzer und Bauern mit eigenem Ackerland. Verloren haben die Bargeldbesitzer.
Für Liegenschaftsbesitzer sah es anfänglich gut aus. Die Immobilien verloren nur geringfügig an Wert. Hypotheken und andere Schulden wurden gestrichen. Dies nützte den Hausbesitzern jedoch nichts, denn anstelle der Bankhypotheken halste ihnen der Staat Zwangshypotheken auf. Der neue Gläubiger war nun der Staat, was ihm enorme Gewinne bescherte. Jene Eigenheimbesitzer, die zur Finanzierung ihrer Hypozinsen oder Amortisationen zuvor auch auf Erträge aus ihren Finanzanlagen zurückgreifen konnten, gerieten in Bedrängnis, weil ihre Barmittel und Anleihen 10 zu 1 abgewertet oder wertlos erklärt wurden, die Hypotheken aber weiterbestanden.
Und Gold? Um Kriege und den Staatshaushalt zu finanzieren, schreckte die Politik auch vor der Konfiszierung oder einem Verbot von Goldbesitz nicht zurück. So wurde in Deutschland im Jahre 1923 durch Reichspräsident Friedrich Ebert der Besitz von Gold vollständig verboten. 1936 ordnete Hermann Göring eine Ablieferungspflicht für Gold von Privaten an, die 1939 auf Unternehmen ausgeweitet wurde. In den USA war der private Goldbesitz von 1933 bis 1974 verboten. Nur Gold im eigenen Tresor zu Hause kann vor solchen Beschlagnahmungen schützen.
Aus diesen Erfahrungen verlässliche Schlüsse für Immobilien- und Edelmetallanlagen mit Blick auf Währungsreformen zu ziehen, erscheint vermessen. Das Einzige, was feststeht, ist, dass Währungsreformen enorme Schäden hinterlassen.
Der great Rest steht wohl unmittelbar bevor.
Hinweis: Die Europäischen Zentralbank stellt sich erstmals gegen die bargeldfeindlichen Umtriebe der EU-Kommission. https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/ezb-stellungnahme-bargeld/ Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich mit einer kritischen Stellungnahme zum Entwurf einer Bargeld-Richtlinie erstmals den bargeldfeindlichen Umtrieben der EU-Kommission in den Weg gestellt. Die Notenbank will, dass Geschäften und dem Staat verboten wird, die Annahme von Euro-Bargeld ... auszuschließen.
Der private Goldbesitz in den USA war nicht zwischen 1993 und 1974 verboten, sondern zwischen 1933 und 1974