Eine Lehrerin aus Bayern weigerte sich während der Corona-Krise, die sogenannten Hygienevorschriften umzusetzen. Nun wurde die Lehrerin, die die Massnahmen hinterfragte, endgültig aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das berichtet die Bild. Die heute 53-Jährige nahm an Corona-Demonstrationen teil und äusserte Kritik zur Situation an der Schule.

Bereits 2021 entschied das Münchner Verwaltungsgericht, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Lehrerin, die an einem Gymnasium in Landsberg unterrichtete, legte Widerspruch ein. Nun bekräftigte der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats Bayern die Entscheidung.

Vorgeworfen wurde der Lehrerin unter anderem mangelnde Treue zur Verfassung, Verstösse gegen Dienstanweisungen und ein unerlaubtes Fernbleiben vom Schuldienst, wie im Dezember 2021 der Münchner Merkur berichtete. Aus gesundheitlichen Gründen habe die Lehrerin selbst keine Masken tragen können und entsprechende Atteste vorgelegt.

Auf Demonstrationen habe die Lehrerin von einem «Überwachungsstaat» gesprochen und auf einem umgehängten Schild das Wort «Freiheit» nach aussen kommuniziert: «Es ist Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Absicht sich zu bewegen» und das Tragen der Maske sei ausserdem schädlich, so die Lehrerin laut Bild-Zeitung auf einer der Demonstrationen.

Im Artikel der Bild fällt auf, dass weder die Lehrerin noch ihr Rechtsanwalt zu Wort kommen. Es gibt auch keine perspektivierenden Stimmen, die die Entscheidung des Gerichts kritisch betrachten. Stattdessen wird die Lehrerin als «Corona-Skeptikerin» bezeichnet, und zum Schluss des Berichts findet sich die Anmerkung, dass Studien, die Gesundheitsschäden durch das Masketragen herausfanden, «immer wieder als methodisch falsch entlarvt» worden seien.

Der Fall der Lehrerin aus Deutschland erinnert an den Fall einer Lehrerin in der Schweiz, die sich weigerte, Corona-Massnahmen umzusetzen. Die Lehrerin war, so berichteten Medien, schliesslich zehn Monate krankgeschrieben, und das Arbeitsverhältnis wurde «einvernehmlich aufgelöst».

Vor Gericht landete der Fall dennoch aufgrund eines negativen Arbeitszeugnisses. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied vergangene Woche, das der Streit mit den Vorgesetzten über die Massnahmen nicht im Arbeitszeugnis aufgeführt werden dürfe, genauso wenig die zehnmonatige Krankschreibung. Die Krankschreibung falle bei der Dauer eines Arbeitsverhältnisses von sieben Jahren nicht ins Gewicht.

Marcus Klöckner ist Journalist und Autor. Zuletzt von ihm erschienen: «Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen. Das Corona-Unrecht und seine Täter», Rubikon.

Die 3 Top-Kommentare zu "Eine Lehrerin aus Bayern weigerte sich, während Corona die «Hygienevorschriften» umzusetzen. Nun verliert sie endgültig ihren Job"
  • geordela

    Auch die die Anordnung zum Massenmord im 2.Weltkrieg wurde von einer gewählten Regierung befohlen. !! Alle Gräueltaten,Spaltungen und Apartheid werden immer durch Gehorsam und nicht durch Widerstand ermöglicht!! Diese Frau hatte den Mut und die Klarsicht die ich in der Gesellschaft schwer vermisste.

  • Kemal Mustafa Dogan

    Dadurch versteht man, worum es bei der hochgradig projezierten Erkrankungschance wirklich ging, gehorchen.

  • Aufseher

    Wer kommt eigentlich der Freisler-Justiz näher, das sogen. Gericht oder die Bild? Das man trotz aller bekannten Fehlern immer noch an diesen festhält, liegt sicher an den Plänen in der Schublade!