Der Kreis schliesst sich: Im November 2020 machte die Weltwoche erstmals publik, dass Bundesrat Alain Berset in eine Erpressungsaffäre mit einer Ex-Geliebten verwickelt war.
Jetzt wurden die Weltwoche und die NZZ informiert, dass der Innenminister als Hobby-Pilot im Ausland wegen Flugfehlern von zwei französischen Kampfjets zur Landung gezwungen worden war. Mit auffallendem Nachdruck betonte hierauf das Innendepartement: «Er war allein an Bord.»
Das war nicht immer so. Er stieg auch mit Geliebten in luftige Höhen. Am 24. Dezember 2012 – dem Tag von Heiligabend – startete Alain Berset um 11.45 Uhr vom Flughafen Grenchen mit einem Mietflugzeug zu einem Privatflug über den Jura. Mit an Bord war seine damalige aussereheliche Affäre, die ihre Personalien bei der Administration des Privatflughafens hinterlegen musste.
Der neuste Zwischenfall vom 5. Juli über Frankreichs Hoheitsgebiet kann nicht als «Privatsache» abgetan werden, wie dies Bersets Departement versucht. Die zwei Rafale-Kampfjets, die zum Luftpolizeidienst aufsteigen mussten, sind nämlich durchaus Staatssache; die Personal-, Flug- und Treibstoff-Kosten dürften viele Tausend Euro betragen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat bislang keine Informationen von Frankreich zur Luftraumverletzung von Bundesrat Berset erhalten. Da sich der Vorfall im französischen Luftraum zugetragen habe – so das Bazl –, seien die französischen Behörden für die Ermittlungen zuständig: «Es liegt an Frankreich, zu beurteilen, wie es die Luftraumverletzung eines ausländischen Regierungsvertreters handhabt. Das Bazl wird Stand heute nicht von Amtes wegen aktiv.»
Der Hinweis auf Alain Berset als «Regierungsvertreter» lässt aufhorchen. Erhofft sich hier das Bundesamt im Departement von Bersets SP-Parteikollegin Simonetta Sommaruga eine Sonderbehandlung von Frankreich, weil Berset Bundesrat ist?
Aviatik-Juristen betonen hingegen, dass Berset als Privatpilot eines Privatflugzeuges kein diplomatischer Schutz zustehe. Es wird sich zeigen, ob sich der Schweizer Innenminister nicht nur auf dem Flachland, sondern auch hoch in den Lüften mehr herausnehmen darf als der Normalbürger.
Mittlerweile macht aber selbst Alain Berset wieder auf Hinz und Kunz. Im Blick behauptete er trotz dreitägigem Flugplausch in Frankreich, er verbringe die Sommerferien «mit seiner Familie in der Schweiz».
Die Kosten für das Abfangen und die Busse wird wohl wieder durch unseren Staat bezahlt! Bundesrat Berset, sein Geschlecht kommt aus dem Burgund und als ehemaliger Läufer weiss er, dass er schneller laufen muss als alle anderen!