Der Spruch ist so etwas wie das übergeordnete Leitmotiv vieler Stammtische, nämlich dass die da in Bern ohnehin machen, was sie wollten – egal wie das Volk abstimme.  In dieser Feststellung steckt mehr, als bloss ein Fünkchen Wahrheit.

Die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP zum Beispiel, die vom Volk 2014 gutgeheissen wurde, haben Bundesrat und Parlament nie korrekt umgesetzt. Eine Folge davon ist, dass wir heute sogar höhere Zuwanderungs-Zahlen haben als zum Zeitpunkt der Abstimmung.

Das ist, gelinde gesagt, ein Skandal.

Wenn nicht Bundesrat und Parlament den Volkswillen missachten, dann übernehmen diesen Part mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gerichte. So hat die NZZ in einem sehr beachtenswerten Kommentar von Katharina Fontana in den letzten Tagen darauf hingewiesen, dass die Gerichte in vier von zehn Fällen entscheiden würden, dass verurteilte ausländischen Straftäter im Lande bleiben dürften, obwohl dies nur für absolute Härtefällen vorgesehen sei. Der Härtefall wird, wenn es um die Ausschaffung ausländischer Krimineller geht, jetzt also fast zum Normalfall.

Laut NZZ sieht es auch ganz danach aus, dass die Gerichte bei der Umsetzung der Pädophilen-Initiative, die wir 2014 mit fast 64 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen haben, die Rechtsprechung ebenso lasch und inkonsequent handhaben, wie bei der Ausschaffung ausländischer Straftäter. Dieses Volksbegehren verlangte, dass wer sich sexuell an einem Kind vergreift, zeitlebens keine Arbeit oder ein Amt mehr ausüben darf, wo er oder sie Kontakt mit Kindern hat. Man versprach eine «pfefferscharfe Umsetzung». Die Realität sieht jetzt leider anders aus.

Vielleicht ist es gerade darum wichtig, vor unserem Nationalfeiertag, wenn die in Bern in ihren Festtagsreden die direkte Demokratie zelebrieren, in Erinnerung zu rufen, dass Entscheide der Stimmbürger ein Auftrag sind für Bundesrat, Parlament und Richter. Das sind nicht bloss Richtwerte, an denen man sich mehr schlecht als recht orientieren darf.

Auch wenn dies den Behörden so passen würde.