Bundesrat Ignazio Cassis hat am Freitag, begleitet von einer regelrechten Armada an bundesbernischer Funktionsträger, das definitive EU-Verhandlungsmandat präsentiert, welches als Richtschnur für die neuen Verbindungen mit Brüssel dienen soll. Die Landesregierung hat, gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung, ein paar Anpassungen vorgenommen – oder besser gesagt: «Präzisierungen», wie Cassis meinte.

Machen wir uns nichts vor: Letztendlich laufen die Verhandlungen darauf hinaus, dass uns die EU ihre Gesetze, ihre Regeln aufs Auge drücken wird. Anders als bei dem vom Bundesrat beerdigten Rahmenabkommen, muss man diesmal fest damit rechnen, dass die Stimmbürger dereinst darüber an der Urne befinden werden.

Eigentlich hätte man erwartet, dass der Bundesrat im Falle eines erfolgreichen Verhandlungsabschlusses diesen dem obligatorischen Referendum unterstellt. Will heissen: Es braucht die Mehrheit von Volk und Kantonen. Das Ständemehr ist also ein zusätzliches Hindernis. Beim fakultativen Referendum ist nur das Volksmehr nötig.

Und was tut der Bundesrat nun? Er beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine rechtliche Analyse zur Frage des obligatorischen oder fakultativen Referendums vorzulegen.

Was soll diese Paragrafenreiterei?

Das ist doch bloss wieder ein Trick, um im Falle einer Abstimmung über das neue bilaterale Paket die Hürde so tief wie nur möglich zu legen und das obligatorische Referendum elegant zu umschiffen. Damit schafft man jedoch nicht Vertrauen.

Die neuen bilateralen Abkommen sind von grosser Tragweite für unser Land. Es geht darum, die Schweiz institutionell näher an die EU heranzuführen. Die SVP spricht zu Recht von einem Kolonialvertrag.

Unsere Souveränität wird durch diese neuen bilateralen Verträge teils beschnitten. Durch die Übernahme von EU-Recht können wir über bestimmte Bereiche nicht mehr frei befinden.

Statt sich hinter einem rechtlichen Gutachten zu verstecken, hätte der Bundesrat die Initiative ergreifen und von Anfang festlegen müssen, einen allfälligen Verhandlungsabschluss dem obligatorischem Referendum zu unterstellen.