Wenige Tage vor einer weiteren ausserordentlichen Session des Parlamentes, bei der es vor allem um die im Sommer vom Staatssekretariat für Migration (SEM) neu eingeführte Asylpraxis im Umgang mit Afghaninnen ging, platzte das Bundesverwaltungsgericht mit einem bizarren Urteil in die Debatten von National- und Ständerat.

Das Gericht hiess die Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gut. Die Schweiz muss ihnen demnach Asyl gewähren.

Das Gericht stützte damit die von der SVP kritisierte neue Praxis des SEM punkto Afghaninnen.

Mit diesem Urteil nahm das Bundesverwaltungsgericht auch der SVP den Wind aus den Segeln. Sie wollte mit einer Motion von SVP-Nationalrat Gregor Rutz die neue Asylpraxis von SP-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider wieder rückgängig machen.

Man mag nicht so recht an eine Zufälligkeit glauben. Es sieht mehr nach einem abgekarteten Spiel aus.

Man hat wieder einmal eher den Eindruck, dass bei unseren obersten Gerichtsbehörden das Gewaltenteilungsprinzip nicht richtig verstanden wird. Sie versuchen sich in letzter Zeit verstärkt, sich in unzulässiger Weise in politische Debatten einzumischen, wie dies Ständerat Beat Rieder (Die Mitte) in Zusammenhang mit einem anderen Geschäft letzte Woche monierte.

Im Fall, der Rieder beschäftigte, sorgte der Ständerat rasch und hart für eine Korrektur des richterlichen Entscheides. Aber bei der neuen Asylpraxis für Afghaninnen nahm die Mehrheit des Nationalrates den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zum Anlass, die Motion von Gregor Rutz abzuschiessen.

Das ist ein fatales Signal: Denn der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet faktisch eine Personenfreizügigkeit mit allen muslimischen Frauen in den autokratisch regierten arabischen Ländern, die dem weiblichen Teil der Bevölkerung das Recht verweigern, Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen.