Seit dem 26. Januar dürfen Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln verarbeitet werden. Dies erlaubt die Europäische Union.

Unklar ist, in welchen Produkten Insekten auch effektiv vorkommen werden.

Auf der Liste stehen Brot, Pizza, Nudeln, Suppen, Kekse, aber auch Schokolade oder alternative Milchprodukte.

Laut EU-Verordnung darf allerdings nur ein Anteil von maximal 5 Prozent aus Insekten bestehen.