Soeben hat das Bundesgericht die Wahl des Sozialdemokraten Simon Stocker vom 19. November 2023 zum Ständerat des Kantons Schaffhausen aufgehoben. Der Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen. Stocker hatte sich damals in einer harten Ausmarchung im zweiten Wahlgang gegen den parteilosen Amtsinhaber Thomas Minder durchgesetzt. Doch der Sieger des Tages hatte zum Zeitpunkt seiner Wahl den Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen, sondern in der Stadt Zürich. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind Stockers bisherige Amtshandlungen, speziell seine Stimmabgaben, trotz der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar.
Damit nimmt eine pikante Wohnortgeschichte ein juristisches Ende, welche die Weltwoche unmittelbar nach der Wahl des SP-Mannes Simon Stocker erstmals zum Thema gemacht hat («Der neue Schaffhauser Ständerat wohnt in Zürich», Nr. 48/23). Stocker lebe mit Frau und Kind in einer respektablen Mehrzimmerwohnung in Zürich Wipkingen, wobei auch beider Namen am Klingelschild prangten. Die Familienwohnung diene auch als Stockers Büro. Auf entsprechende Fragen der Weltwoche antwortete Stocker damals eher vernebelnd als klärend. Aus beruflichen Gründen weile seine Frau «unter der Woche» in Zürich, er und die Familie lebten aber wieder in Schaffhausen. Wo man die Wochenenden verbrachte, blieb offen. Doch die Festlegung des eigentlichen Lebensmittelpunktes ist sowohl politisch wie steuerrechtlich von Belang.
Erfolgreiche Stimmrechtsbeschwerde
Zwei Schaffhauser Stimmberechtigte reichten hierauf eine Stimmrechtsbeschwerde gegen Stockers Wahl beim Regierungsrat ein. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts ist eine Ohrfeige für den Schaffhauser Regierungsrat wie für das kantonale Obergericht. Beide Instanzen hatten nämlich diese Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen. Und gleichzeitig kommt das Urteil einen Triumph jener Stimmbürger gleich, die sich davon nicht entmutigen liessen und den Fehlentscheid nach Lausanne weiterzogen. Dort wurde jetzt den Rekurrenten recht gegeben. Denn die Verfassung des Kantons Schaffhausen ist diesbezüglich glasklar. Die strikte kantonsrechtliche Voraussetzung zur Wählbarkeit für den Ständerat lautet wie folgt: Wählbar sind alle im Kanton wohnhaften mündigen beziehungsweise volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Zeitlich sind dabei die Verhältnisse am Wahltag massgebend. Der Wohnsitz einer Person liegt laut Bundesgericht dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet.
Im konkreten Fall sei zwar ersichtlich, dass Simon Stocker mit der Anmeldung im Kanton Schaffhausen seine politischen Rechte in Schaffhausen wahrnehme; er hat auch die Absicht bekundet, den Wohnsitz mit seiner Familie von Zürich nach Schaffhausen zu verlegen. Dies sei aber am Wahltag nicht der Fall gewesen, argumentiert das Bundesgericht: «Vielmehr wohnte und arbeitete er primär in der Stadt Zürich und lebte dort auch vorrangig die Beziehung zu seiner Frau und seinem Kind.»
Bitter für Thomas Minder
Das Verdikt der Illegalität der letzten Ständeratswahlen ist bitter für den unterlegenen Gegenkandidaten Thomas Minder, der bei Beachtung des Rechts nicht durch Simon Stocker hätte verdrängt werden können und darum wohl heute noch Ständerat wäre. Im Grunde ist ihm die Wahl durch eine illegitime Kandidatur gestohlen worden. Doch bedeutet das bundesgerichtliche Urteil nicht, dass Minder jetzt automatisch als Ständerat nachrücken würde. Es handelt sich bei den Schaffhauser Ständeratswahlen um eine Majorz- beziehungsweise Persönlichkeitswahl, so dass der Regierungsrat angewiesen wird, Neuwahlen für den nunmehr vakanten Ständeratssitz neben demjenigen des SVP-Vertreters Hannes Germann auszuschreiben.
Angesichts dieses Bundesgerichtsurteils stellen sich Fragen bezüglich der Zürcher Ständerätin Tiana Moser (GLP). Als die Weltwoche deren Lebensmittelpunkt erstmals zum Thema machte («Die Teilzeit-Zürcherin», Nr. 44/23), gerieten Journalisten, Politiker und Künstler in Schnappatmung ob der «verlogenen» Weltwoche, dieser «spiessigen Dreckschleuder» (Viktor Giacobbo). Dabei hatte Moser zu Wahlkampfzwecken ihre Patchworkfamilie bewusst in der Schweizer Illustrierten abfeiern lassen und erklärt, dass sie ihre Zeit teils in Bern, teils in Zürich verbringe. Diese Aufteilung dürfte sich durch die Wahl ihres Lebenspartners Matthias Aebischer (SP) in die Berner Stadtregierung eher noch mehr Richtung Bern verschieben. Auch das gemeinsame Kind aus dieser Beziehung lebt nämlich in Bern.
Doch auch für Tiana Moser gelten als Standesvertreterin strengere Regeln als bei Nationalräten. Gemäss der Zürcher Kantonsverfassung muss ein Ständerat «in kantonalen Angelegenheiten» abstimmen können, was einen Lebensmittelpunkt im Kanton Zürich voraussetzt. Mosers jüngste Tochter hat zum Zeitpunkt der Wahl eine Kita in Bern besucht. Doch wo kein Kläger ist, ist (vorderhand) kein Richter.
Was für mich Beweis genug ist, dass die Schweizer Regierung und der ganze Behördentumor eigentlich eine Bananenrepublik ist. Alles von Sozialisten und deren Klientele unterwandert. Unsere Direkte Demokratie verkommt schon lange zu einer Mogelpackung.
Schon verrückt, da muss das Bundesgericht entscheiden weil Regierungsrat und Gericht Deutsche Verhältnisse übernommen haben. Was sind das nur für hochnäsige Ignoranten!
Wow! Es ist also doch immer noch möglich, bei solchen brisant-politischen Themen zu einem gerechten Gerichtsurteil zu kommen. Wer hätte das gedacht... Thomas Minder müsste und sollte nun entschädigt werden - wie auch immer.
Endlich mal ein vernüftiges Urteil vom höchsten Gericht. Beim Nationalrat, welcher die Bevölkerung vertritt kann man flexibel sein, aber beim Ständerat und den kantonalen Exekutivbehörden sollte der Lebensmittelpunkt im Kanton sein.
Ich setze auf Th. Minder? Der ist& und war ein super, Ehrlicher& Mutiger Politiker. Genau auf solche Menschen setze ich als Wählerin!
Ich frage mich halt doch, ob sich Stocker strafbar machte. Wir reden hier von einer gut informierten Person, die genau wusste, was nötig ist um Staenderat zu werden. Da liegt doch absichtliche Täuschung vor. Seine Abstimmungen müssen untersucht werden. Falls eine einzige Stimme einen gegenteiligen Entscheid zur Folge hatte, haben wir ein Problem, das es zu untersuchen gilt. Einem SPler ist hat nicht zu trauen. Never.
Normalerweise werden Sieger, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, disqualifiziert und der Zweite zum Sieger erklärt. Dass stattdessen die Veranstaltung annulliert und wiederholt wird, damit der aus eigenem Verschulden Disqualifizierte nochmal die Chance auf den Sieg erhält, ist mehr als ungewöhnlich. Zumindest riecht das nach politischer Begünstigung.
Dieses Gerichtsurteil ist lediglich darin korrekt, dass es die Wahl von Stocker als unrechtmässig festgestellt hat. Dass diesem nun auf Kosten der Steuerzahler die Möglichkeit gegeben wird, sich einer neuen Wahl zu stellen, statt als Wahlsieger denjenigen zu benennen, der auf korrekte Weise die meisten Stimmen erzielt hat, ist jedoch falsch. Wird doch damit ignoriert, dass die Annullierung von Stockers Wahl allein die Folge seines Fehlers, wenn nicht gar eines Täuschungsversuches von ihm ist.
Ja und! Stocker ist ein SPler, somit ist das doch überhaupt nicht tragisch......und wetten der wird wiedergewählt!!! Grad extra wählen sie den nochmals.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, haben die Vorinstanzen die Beschwerden zu Stockers Wahl abgewiesen. Da fragt man sich doch nach welchen Kriterien solche Gerichte urteilen. Nach der Rechtslage jedenfalls nicht. Daher bleibt die Vermutung, dass es sich bei deren Besetzungen um das Ergebnis des Marsches der Linken durch die Institutionen handelt. Also um Richter, die statt nach der Rechtslage nach ihren politischen Präferenzen entscheiden. Was eine Untergrabung unseres Rechtssystems bedeutet.
Wieso der Hinweis auf ein fehlbares Verhalten als Denunziantentum gelten soll, erschliesst sich mir nicht.
Der gleiche clevere, aber unlogische, illegale und intuitiv falsche Ablauf, wie in Deutschland, Österreich und Rumänien nach den Wahlen wird in der Schweiz zwar von der Justiz als Fehler erkannt, aber die Folgen davon nicht rückgängig gemacht und bleibt ohne Folgen für Herrn Stocker und seine Helfer.
Zufall ?
In der Politik gibt es keine Zufälle . . .
„GRÜNROTE-Machtspiele“. Ich frage mich wer solche Politiker noch respektiert.
Gemäss der BAZ war die Weltwoche treibende Kraft in dem Denunzianten Spiel!? Ein Wahnsinn für was hier wieder Steuergelder verschwendet werden, denn die Wiederwahl von Herrn Stocker steht jetzt schon zu 100% fest.
BAZ? Sozi Jans Basel. Nein Danke
Ist ja klar, dass die kommunistische BAZ als Lügenblatt gegen die freie Presse schiesst, wo es nur geht
gegen ihre in aussicht gestellte 100%ige wiederwahl würde ich nicht wetten, diese wird grosse chancen haben, resp. herr stocker darf sich auf eine fürstliche appanage freuen. warum? weil er von den “richtigen” unterstützt werden wird, diese brauchen ihn, er hat es ja erfolgreich bewiesen. also? never change a winning horse …… oder stocker.
Ihre Logik lautet: Wozu Diebe verurteilen, wenn deren Beute weniger Wert hat als die Gerichtskosten betragen.
Richtig, hier werden Steuergelder verschwendet. Allerdings zugunsten eines Politikers, der sich nicht an die Regeln gehalten hat. Statt dessen Wahl zu annullieren und denjenigen als Gewinner zu erklären, der unter Einhaltung der Regeln die meisten Stimmen erhalten hat. Dass eine Wahl wiederholt wird, weil der Sieger bei den dafür erforderlichen Vorgaben gelogen hat und ihm so als Belohnung die Chance gegeben wird, sich nochmals zur Wahl zu stellen, ist einzigartig.
Gut und weiter so. Jans muss auch. Aufräumen in diesem Sozi Sekten vergifteten Laden
Wenn die Schaffhauser einen SP-Mann wählen, an Stelle des Unternehmers, dann hätte Thomas Minder wohl gegen jeden anderen Kandidaten auch verloren.
Und jetzt bitte dasselbe Szenario mit Frau Moser! Wer macht mit
Ich bin abei eine solche Partei brauchen wir in Zürich nicht, als Ständerat. Aber GLP ist ja eine super gewählte Partei mit Ameti und Konsorte. Diese Dame bezieht mit ihrem SP Fritz zusammen 250000 CHF. Plus noch etwa 20000 C HF Kinderzulagen.Brauchen wir definitive nicht in Zürich. und der Partei Präsi ist mit seiner Umwelt Bude der grösste abzocker.
Ich verstehe ja schon, dass ihr Boomer das Konzept der gleichberechtigten Partnerschaft, wo auch die Frau ihr unabhängiges Berufsleben hat, nicht versteht und den Lebensmodellen von IS oder Taliban somit um einiges näher steht.. Hier waren bei der Wahl die Fakten bekannt und die Wählerschaft hat entschieden. Und wo bleibt nun das Lied der gefährdeten Demokratie, welches ihr so gerne anstimmt?
Modernisier doch die Schweiz!
> Starte eine Volksinitiative und schaff den Ständerat ab !
Die Vorgaben zur Wahl der Ständeräte in Schaffhausen stehen nun mal ebenso fest, wie die was Lebensmittelpunkt bedeutet. Wem die nicht gefallen hat die Möglichkeit diese per Volksabstimmung zu ändern. Zu meinen weil Sie, Herr Stocker & Co. eine andere Vorstellung darüber haben, gelten diese Regeln nicht, stellt die eigenen Vorstellungen über das Gesetz. Völliger Schwachsinn ist Ihre Analogie zum IS und den Taliban. Geht es hier doch gar nicht um zwei verschiedene Lebensmittelpunkte der Eheleute
Das ist jetzt grundsätzlich falsch. Wär häts erfundä? Nicht Ricola, sondern die Boomer. Und noch vieles mehr. Zum Beispiel den Wohlstand in der Schweiz. Tja, die Frau und ihr unabhängiges Berufsleben. Einige können's. Viele nicht. Frauen können sehr gut quatschen. Aber wo sie im Bahnhof in den Zug steigen müssen, wissen sie nicht. Z.B.
Das war jetzt wieder mal ein Weltwoche-Coup, zumal der Kläger überhaupt erst dank eines WW Artikels von Philipp Gut auf die Idee gekommen ist deswegen zu klagen.
Allerdings dürfte das am Ende dann doch nur ein Pyrrhussieg sein, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Simon Stocker nochmals gewählt wird, dürfte doch sehr hoch sein - auch in Schaffhausen mögen sie keine "frömden Richter" aus dem Welschland, die ihnen die Volksentscheide umkippen.
Ein selten dämlicher Einwand! Wenn einer gegen die Regeln verstösst, ist dies zu ahnden - egal wer den Verstoss entdeckt hat. Zudem müssen Sie mit Ihrem ausgeprägten Kantönligeist lernen, dass das Bundesgericht eine Instanz ist, die alle Kantone freiwillig anerkannt haben. Von wegen "frömden Richter"! Zudem wären die Linken die Ersten gewesen, die bei denselben Umständen gegen einen siegreichen SVP-Wahlgewinner geklagt hätten. Heuchler!
Noch ein paar Tage warten. Jetzt wurden schlafende Hunde geweckt….
Herr Stocker mag ein guter Politiker sein, ich kann das nicht beurteilen, weil ich ihn nicht kenne. Was ich beurteilen kann: Die Entscheidung ist vollkommen richtig. Herr Stocker kann gerne in Zürich politisch wirken. Dort ist er Zuhause. Seine Familie lebt dort. Es muss also etwas geben, was Zürich attraktiver macht als Schaffhausen. Es darf nicht sein, dass jeder überall, wo er grad will, Politiker sein kann. Das macht einfach keinen Sinn. Aus vielerlei Gründen, die nun wirklich jeder kennt.
Das einzige, was man aus ihrem Kommentar beurteilen kann: Sie kennen Herr Stocker überhaupt nicht.
Stocker ist in SH aufgewachsen, ging dort ins Fussball und in den Ausgang als Jugendlicher, hat dort eine Partei mitgegründet, war Mitglied in der Legislative und in der Exekutive der Stadt SH.
Politisch hat er nichts in ZH gemacht.
Sein einziges Vergehen war, dass er mit seiner Familie eine Lebensform mit mehreren Wohnsitzen gewählt hat und nicht ganz klar war, welches der Hauptwohnsitz
Und zusätzlich in 2 Wohnungen wohnt, obwohl Wohnungsnot besteht. SP!
So unklar war die Situation mit dem Hauptwohnsitz keineswegs. Wie diese in der Schweiz definiert wird, kann jeder googlen. Wobei bei Stockers familiären Gegebenheiten selbst der Beschränkteste ohne Google zur richtigen Erkenntnis gekommen wäre. Weshalb auch Stocker genau Bescheid wusste.
Was nur soll gut sein, was von einem Roten kommt? Leider fällt mir dazu nichts ein!
Warum wundert mich es nicht, dass einmal mehr die Linken beim Betrügen und/oder lügen erwischt wurden...
Krokodiltränen bei unserem Linksaussen SRF. Die ganz gross und natürlich mit viel Mitleid für den SPler berichten. Tja, liebe Linke. Die Gesetze gelten auch für euch.
Aber unglaublich, dass sich in Zürich niemand gefunden hat, der eine Stimmrechtsbeschwerde wegen Moser eingereicht hat. Dort ist der Fall ja noch klarer.
Ich weiss nicht, welche SRF-Nachrichten Sie gelesen haben, aber es gibt einen neutralen Bericht über den Gerichtsentscheid. Und einen Ticker zur Pressekonferenz, was auch richtig ist, wenn ein nationaler Politiker durch einen Gerichtsentscheid sein Amt abgeben muss. Kommt ja nicht täglich vor. Aber von "Ganz grossen" Artikel und "viel Mitleid" ist nirgends etwas zu finden!!!
Aber gut möglich, dass Sie etwas voreingenommen sind...
Ja, nee is klar . 4 Beiträge, 10 Minuten in der Tagesschau im 10v10 und NIEMALS, NIEMALS wurde die Schuld beim Spler gesucht.
Jetzt wird das Gesetz in Frage gestellt. Quizfrage,
Wann hat das Linksaussen SRF JEMALS ein Gesetz in Frage gestellt, wenn Bürgerliche vor Gericht verloren haben?
Können sie den Artikel bitte verlinken, welchen sie meinen?
Die Moser sollen die Zürcher behalten. Wir sind schon genug gestraft mit unserer Wasserfallen.
Typisch Linke wollen für alles und überall Figgi und Müli haben. Stocker in Social Media: das Urteil sei auch eine Absage ein modernes gleichberechtigtes Familienmodell. Ja klar
Das Gesicht des Superdemokraten SP Simon Stocker spricht Bände. Alles was nicht linksgrün ist, ist ihm zuwider und muss bekämpft werden. Er lässt sich offensichtlich von dem Motto seines SP Parteikollegen Wermuth leiten: Wo wir LinksGrünen an die Schalthebel der Macht kommen, werden wir nicht mehr verhandeln.. So sieht dann unsere Demokratie aus.
Tiana Moser, mit ihrem Ex SRFler Aebischer und Familie in Bern wohnhaft, hat freilich nicht den Anstand und den Mut, das Bundesgerichtsurteil anzuerkennen und freiwillig zurückzutreten. Dafür bedarf es nebst Anstand auch Eier, die sie bekanntlich nicht hat. Der Fall von Stocker und Moser ist sinnbildlich für den Berner Politzirkus: der Eigennutz steht über dem Gesetz.
Sie tricksen, wo sie nur können. Die ultralinke Moser, das Pendant zu Molina, sowieso. Es ist zu hoffen, dass jemand nun eine Klage gegen sie erhebt, denn jetzt kann der betr. Kläger auf den Präzedenzfall i.S. Stocker beim BG verweisen. Etwas Besseres kann ihm nicht widerfahren! Also schaltet die EU-Moser aus! Danke im Voraus dem Kläger ;-))! 12:52
Die Moser hat getrickst und getürkt, um Ständerätin zu werden. Früher war der Ständerat die Chambre de Reflextion, heute ist er die Chambre de Destruction. Die vielen Linken und Grünen sowie links abebogene Mittepartei u FDPler haben den Rat zu einem links/grünen Biotop gemacht. Er positioniert sich noch weit linker als der NR. Früher war es umgekehrt. Der Ständerat hat die linken Fehlentscheide des NR korrigiert. Minder war einer der besten Ständeräte, der automatisch nachrücken müsste.....
Ausgerechnet Viktor Giacobbo, der sein Geld mit Parodien auf; einen dunkelhäutigen (mit Blackfacing), einem schlecht integrierten Italiener oder einem drogenkranken Mann verdiente, nimmt sich das Recht, die WW als «verlogenen, spiessigen Dreckschleuder» zu bezeichnen. Ist jedoch ein weiterer Beweis, der woken, linken Doppelzüngigkeit.
Mal sehen, ob Minder den Mut hat, noch einmal anzutreten.
Vielleicht wählen ihn die Schaffhauser jetzt aus Mitleid, weil ihm Unrecht geschehen ist.
Die Wähler wussten um die Familiensituation von Stocker.
Sie haben Thomas Minder deutlich abgewählt.
Kein Respekt vor dem Wählerwillen, wenn er einem nicht passt.
Typisch WW. Leider.
Sie sind wirklich der letzte Mohikaner. Sogar das Gesetz geht ihnen am Allerwertesten vorbei. Typisch
Wenn Gesetze immer für jeden Anwendungsfall klar wären, bräuchte es keine Gerichte.
Der Wählerwillen hingegen ist in diesem Fall sonnenklar.
Wird man auch im Wiederholungswahlgang sehen.
"das Gesetz" ist wie so oft Auslegungssache.
Letztlich geht es darum, wie die Begriffe "wohnhaft" oder "Lebensmittelpunkt" ausgelegt werden
Man kann auch sagen: Er war angemeldet, er war in SH tätig, aktiv, hatte einen Wohnsitz, war häufig mit der Familie da - Gesetz eingehalten.
So haben die ersten Instanzen geurteilt.
Aber das Gesetz ging im keineswegs am Allerwertesten vorbei.
Keine Sorge letzter-Mohikaner - Simon Stocker dürfte bei der Ersatzwahl mit einem Glanzresultat wiedergewählt werden und diesmal dürfte es verhebben.
Die Linken inkl. die FDP, Grüne, GLP etc. können sich in dieser Bananenrepublik CH je länger, je mehr alles erlauben, aber man staune, das BG findet endlich den Weg, einmal richtig zu entscheiden. Wir wissen, in dieser Republik läuft schon zu lange gehörig was schief. Solange aber diese Vorgenannten inkl. die Öffentlich Rechtlichen sich mit allen Verbiegungen an der Macht halten, wird sich nichts ändern. Auch hier bräuchte es einen E. Musk, der endlich ausmistet.
Nichts zu lesen ist von einer Bestrafung Stockers. Schlimm genug, dass sein Abstimmungsverhalten nicht rückgängig gemacht werden kann. Aber muss er für sein klares Fehlverhalten nicht bestraft werden? Auch wenn er das Gesetz, das er vertreten soll, nicht kennen wollte - Nichtwissen schützt doch bekanntlich vor Strafe nicht. Und kann der die bezogenen Gelder und Spesen für seine Tätigkeit als unrechtmässiger Ständerat etwa sogar behalten?
Herr Mörgeli übertreibts hier schon ein bisschen, denn letztlich gehts hier um juristische Spitzfindigkeiten und die Auslegung von Begriffen. Konkret um Fragen wie "war die Wohnung in ZH grösser?" / "wo war die Familie am Weekend?" etc...)
Dass die Familie zum Zeitpunkt der Wahl mehrere Wohnsitze hatte, war bekannt, Stocker hat da nie ein Geheimnis gemacht drum.
Und dass Stocker Schaffhauser ist, ist unbestritten, er ist hier aufgewachsen und macht hier seit Jahren Politik.
amboss81 : Nein, Herr Mögeli übertreibt gar nicht. Alles bestens und cool, dass man an diesem Stocker endlich einmal ein Exempel statuiert! Die Linken meinen immer, sie könnten sich alles erlauben, aber wehe, ein bürgerlicher kommt einmal zu einem Vorteil, dann geraten die Linken sofort in Schnappatmung!
Das einzige, was sich Stocker erlaubt aht war, mehrere Wohnsitze zu haben. War aber alles bekannt.
Und ein Exempel wird sowieso nicht statuiert an ihm.
Es gibt einfach nochmals eine Wahl und er wird dann dort gewählt. Letztlich viel Lärm um nichts.
amboss81 : Träum weiter! Der wird ganz sicher nicht gewählt!
Natürlich wird er gewählt.
1. er hat die Wahl schon mal gewonnen. Wer ihn damals gewählt hat ,wählt in wieder. Sein Wohnsitz in ZH war bekannt.
2. Minder hat sich nach der verlorenen Wahl äusserst unsympathisch verhalten. Ist abgetaucht, hat nicht Mal gratuliert. Minder ist politisch kein Thema mehr
3. Ein anderer Kandidat zu finden, ist praktisch unmöglich. Wegen dieser Lappalie anzutreten, hat was Mimimi-haftes. Wer hier antritt und dann verliert, ist politisch erledigt.
Wieso? Er wurde ja schon einmal gewählt. Und die Umstände, welche zur jetzigen Absetzung durch das BG geführt haben, kann er ohne weiteres ändern. Danach steht einer Wiederwahl wohl nicht mehr im Weg...
Migrantenschemme zu Lasten der indigenen Bevölkerung zu fördern ist gleichbedeutend wie Schaden am indigenen Volk anzurichten. VERBINDE die Begriffe in Text. Das Resultat ergibt sich, doch wegen "Nettichetti". >> "Die lieben und die Netten in den Betten"...länger her.
Nein, das ist absolut keine Spitzfindigkeit. Als Ständerätin hat sie ihren Kanton zu vertreten und dort auch zur Verfügung zu sein, um die Anliegen aufzunehmen und wo möglich durchzubringen.
Zürcher bzw Berner Ständerätin.
Es leuchtet nicht ein, weshalb Thomas Minder nicht automatisch nachrücken sollte. Im Nationalrat rücken sogar einst abgewählte, offenbar unfähige GrünINNEN nach, wie beispielsweise Trede, Kälin sowie Meret Schneider. Und auch der Schmezer konnte problemlos nachrücken, nachdem Aebischer einen Abgang gemacht hat. Seltsam, dass das Nachrücken bei den Grünen und Linken problemlos funktioniert....
Die Tatsache, dass Thomas Minder faktisch mit der SVP zusammentat, und unsere Justiz von linkem Geist unterwandert ist, macht es völlig einleuchtend, weshalb nun Thomas Minder verhindert werden soll. Diese Polit-Muster zieht sich wie roter Faden durch CH-Politik der letzten 30 Jahre, ganz besonders seit der EWR Abstimmung im 1992.
Das ist nicht möglich bei Majorzwahlen (Personenwahl). Das geht nur bei Proporzwahlen (Verhältniswahlen) Peinlich, wenn man das als Stimmbürger nicht weiss. Oder gehen Sie etwa gar nicht an die Urne? Lassen Sie sich im Internet aufklären.
Gewöhnen Sie sich Ihren oberlehrerhaften Tonfall ab. Ist lachhaft Ihr Gestammel!
Gut so, typisch links, dass man traditionelle Regeln einfach entgrenzt und das Gegenteil macht davon und auch noch behauptet, dass es so "vernünftig" sei. Vernünftig ist es,, wenn ein STänderat aus dem Stand kommt, wo er tatsächlich wohnt und lebt. Hoffentlich findet sich auch noch ein Kläger gegen die Grünliberale aus ZH, besser gesagt aus Bern.
Stocker hat zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen gewohnt und gelebt.
einfach nicht ausschliesslich.
Letztlich hätte wohl einzig die Wohnugn in SH etwas grösser sein sollen und diejenige in ZH etwas kleiner + in ZH nicht angeschrieben an der Klingel und das Bundesgericht hätte anders entschieden.
Aber Stocker war seit 2003 in SH in der Politik tätig, in der Legislative und Exekutive, er ist da aufgewachsen und vernetzt.
Amboss81 hat mehr begriffen als Sie. Das haben Sie mit Ihrer Replik klargemacht
Einfach mal schnell den Wohnkanton wechseln wegen fehlender Wahlchancen in Zürich. Und dann nochmals antreten nach der Niederlage beim BG. Linke kennen keine Demut. Scheinbürgerliche von Mitte, GLP und FDP unterstützen diese Machenschaften noch. Erbärmlich.
….und jetzt bitte dasselbe Szenario mit Frau Moser! Wer macht mit?
Wo lebt denn Frau Moser? Etwa nicht im Kt. Zürich?
Ich bin abei eine solche Partei brauchen wir in Zürich nicht, als Ständerat. Aber GLP ist ja eine super gewählte Partei mit Ameti und Konsorte. Diese Dame bezieht mit ihrem SP Fritz zusammen 250000 CHF. Plus noch etwa 20000 C HF Kinderzulagen.Brauchen wir definitive nicht in Zürich. und der Partei Präsi ist mit seiner Umwelt Bude der grösste abzocker.
"Mosers jüngste Tochter hat zum Zeitpunkt der Wahl eine Kita in Bern besucht."
Ist absolut normal, wenn die Mutter in Bern zu den Sessionen anwesend ist.
Schon ein bisschen weit hergegriffen Herr Mörgeli.
Wäre das Urteil des Bundesgerichts anders ausgefallen, hätte die Weltwoche wieder über die sogenannt „linken Richter“ gewettert und den Entscheid als „politisch“ abgetan.
Nun stellt man Minders Abwahl als Betrug hin. Und gibt den BG Entscheid noch verzerrt wieder!
Schön wäre es, würden die WW Leser auch noch in anderen Medien lesen, wie das BG zu seinem Entscheid gekommen ist. Das wäre dann „die andere Sicht“ und sicher deutlich näher bei den Fakten!
Warum hier das Gedönse wenn man offensichtlich ein WW Komplex hat?
'Verzerrt' dürfte wahrscheinlich Ihre eigene Sicht der Dinge sein, weil Sie sich wohl politisch links positionieren und jetzt unzufrieden sind.
Jedenfalls schreiben Mainstream-Medien wie Tamedia dasselbe wie die Weltwoche.
Das haben sie schön gesagt. Bei den Linken scheint man über dem Gesetz zu stehen. Ich bin jetzt mal gespannt was Mme Aebischer - Moser zu dieser Situation meint.
Minder einer der fähigsten Ständeräte wurde durch diese linken Schafseckel aus Zürich verhindert!
Sind die Schaffhauser wirklich schon so links degeneriert und verkommen, dass sie das Spiel der linksmitte Psychopathen nicht durchschauen?
Der Linke hatte schlicht mehr Stimmen.
Die Bezeichnung "Schafseckel" ist echt nicht angebracht.
Schlimmer noch, dass man dafür 8 "Daumen hoch" erhält.
"Schafseckel" ist in Schaffhausen kein Schimpfwort. Siehe den Schafseckelprozess in SH.
@Amboss: es sind 48 Daumen im Gegensatz zu ihnen mit 3 Daumen!
Was zeigt dieser Fall: Linksgrüne treiben nach selbstherrlichem Gesetzesverständnis ihr auf persönliche Privilegien und Vorteile, mit Medien als Trompeten für sie und Dreckschleudern gegen Andersdenkende. Linksunterwanderte Justiz deckt deren offensichtliche Gesetzesverstösse weil's Linke zu verteidigen gilt, erst höchstes Gericht gebietet Einhalt. Zwei Jahre lang kann so der Linke seine Politik treiben, ohne nachträgliche Korrektur, ohne Konsequenzen. Nachahmung ist programmiert.
Endlich tut sich was bezüglich der verlorenen SP. Weiter so, bravo.
Tippfehler? R statt G?
Früher war Gang und Gäbe oder sogar Auflage, dass der Lehrer in der Gemeinde wohnt wo er unterrichtet. Aber heute macht jeder in allen Lebenslagen was er will. Gut wurde der Mann vom Bundesgericht zurück gepfiffen.
Und er musste in den lokalen Vereinen wie Schützenverein und Dorfmusik das Aktuar- oder Kassieramt übernehmen. So integrierte man dein auswärtiger Lehrer ins Dorfleben. Heute undenkbar.
Es gibt einfach nochmals eine Wahl, er wird dort gewählt und die Sache ist vergessen.
Das einzige was wohl passieren wird ist, dass die Kantone vielleicht die Begriffe "wohnhaft" oder "Wohnsitz" etwas genauer definieren.
Das Schaffhauser Wappentier liefert eine Menge Wolle, welche dann von Regierung und Justiz zu einem dichten Filz verarbeitet wird. Das war schon immer so, und hat mich meine Existenz gekostet. Oder wie ein Historiker schrieb: „Der Kanton Schaffhausen hat von allen Kantonen am längsten im Mittelalter verharrt.“
Jaa, das passt perfekt in mein Bild von dirsem Sauhaufen in Bern. Nicht nur wechselt man Wohnorte, um sich Wahlen zu erschleichen, man gaukelt unterdessen Wohnortswechsel nurmehr vor.
"spiessige Dreckschleuder" passt auch. Erinnert an Viktor's Spätprogramm. (Ähähähähäää...)
Ja, dieser Sauhaufen der SVP müsste endlich aus dem Bundeshaus rausgeworfen werden.
So so, die Linksgrünen trixen wohl am meisten für Macht und Geld! Wie SP Schweiz Fabian Molina gehört zu den gierigen Politikern, die reichlich mit unseren Steuergeldern ausgestattet werden, um ihre Politik der Umverteilung zu gestalten. Und fordern immer mehr Geld für strafrechtlich verurteilte Asylanten, ohne dass dem eine Gegenleistung gegenübersteht. Insofern wirkt dieses Geld volkswirtschaftlich auch noch inflationär und hilft den leistunsfeindlichen LinksGrünen usw. politisch zu agitieren
Ein weiterer Beweis dafür, dass auch Richter/innen mit einer politisch befangenen Meinung krasse Fehlurteile fällen, was in diesem Fall einer linken Günstlings-Justiz gleichkommt und eine Schande ist!
"Spiessige Dreckschleudern" sind zuweilen auch unter Kabarettisten zu finden, die glauben, sich unter dem D(r)eckmantel ihres Berufes alles erlauben zu können.
Tja, wenn unsere linken, alten 3.-klassiken C-Promi-Kabarettisten keine Beachtung mehr finden, fangen sie an zu kläffen und beissen !!
Der Entscheid des Gerichts muss als Wahlbetrug gewertet werden.
Aber selbstverständlich tritt er zu den Ersatzwahlen wieder an. Sowas geht in der Schweizer Bevölkerung glatt durch. Was sind schon Gesetze, wenn man einen nützlichen Ständerat und Unternehmer Minder zugunsten eines systemkonformen Wahlbetrügers loswerden kann?
Ich setze auf Th. Minder? Der ist& und war ein super, Ehrlicher& Mutiger Politiker. Genau auf solche Menschen setze ich als Wählerin!
Schon verrückt, da muss das Bundesgericht entscheiden weil Regierungsrat und Gericht Deutsche Verhältnisse übernommen haben. Was sind das nur für hochnäsige Ignoranten!
OK, der Gerechtigkeitssinn halber muss man anmerken, dass Schaffhausen wohl mehr Grenzberühnrung zu Deutschland als zur Schweiz hat - und das färbt wohl ab.
Konsequenzen: natürlich keine, Tür und Tore offen für Nachahmung. Für Regierungsräte müsste das zwingenden Rücktritt ohne Vergütung bedeuten, nur so kann linkes Treiben über Köpfe hinweg Einhalt geboten werden.
Was für mich Beweis genug ist, dass die Schweizer Regierung und der ganze Behördentumor eigentlich eine Bananenrepublik ist. Alles von Sozialisten und deren Klientele unterwandert. Unsere Direkte Demokratie verkommt schon lange zu einer Mogelpackung.
Wow! Es ist also doch immer noch möglich, bei solchen brisant-politischen Themen zu einem gerechten Gerichtsurteil zu kommen. Wer hätte das gedacht... Thomas Minder müsste und sollte nun entschädigt werden - wie auch immer.
Geld allein macht nicht glücklich. Bin der Meinung, Herr Minder sollte AUTOMATISCH nachrücken. Der Ständerat mit den vielen Grünen, Linken, Feministinnen und links abgebogenen Mitte/FDPlern braucht endlich wieder einen bürgerlichen intelligenten Politiker, der für die Schweiz u für die Bürger einsteht.
Habe (mit Entschädigung) ja nicht primär Geld gemeint. Ein automatisches Nachrücken wäre auf jeden Fall perfekt. Nur wird er wohl - zurecht - gar nicht mehr wollen.
Endlich mal ein vernüftiges Urteil vom höchsten Gericht. Beim Nationalrat, welcher die Bevölkerung vertritt kann man flexibel sein, aber beim Ständerat und den kantonalen Exekutivbehörden sollte der Lebensmittelpunkt im Kanton sein.
Bravo WW, hoffentlich wird SVP gewählt.
Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar abzugeben.
Noch kein Kommentar-Konto? Hier kostenlos registrieren.
Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.
Unzulässig sind:
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.
Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.
Ich frage mich halt doch, ob sich Stocker strafbar machte. Wir reden hier von einer gut informierten Person, die genau wusste, was nötig ist um Staenderat zu werden. Da liegt doch absichtliche Täuschung vor. Seine Abstimmungen müssen untersucht werden. Falls eine einzige Stimme einen gegenteiligen Entscheid zur Folge hatte, haben wir ein Problem, das es zu untersuchen gilt. Einem SPler ist hat nicht zu trauen. Never.
Normalerweise werden Sieger, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, disqualifiziert und der Zweite zum Sieger erklärt. Dass stattdessen die Veranstaltung annulliert und wiederholt wird, damit der aus eigenem Verschulden Disqualifizierte nochmal die Chance auf den Sieg erhält, ist mehr als ungewöhnlich. Zumindest riecht das nach politischer Begünstigung.
Dieses Gerichtsurteil ist lediglich darin korrekt, dass es die Wahl von Stocker als unrechtmässig festgestellt hat. Dass diesem nun auf Kosten der Steuerzahler die Möglichkeit gegeben wird, sich einer neuen Wahl zu stellen, statt als Wahlsieger denjenigen zu benennen, der auf korrekte Weise die meisten Stimmen erzielt hat, ist jedoch falsch. Wird doch damit ignoriert, dass die Annullierung von Stockers Wahl allein die Folge seines Fehlers, wenn nicht gar eines Täuschungsversuches von ihm ist.