Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder darf nun endgültig in der SPD bleiben. Die Anträge auf Berufung wurden von der Bundesschiedskommission als unzulässig zurückgewiesen. Das Parteiausschluss-Verfahren gilt somit als abgeschlossen, wie deutsche Medien berichten.

Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender war, arbeitete nach seiner Abwahl als Regierungschef lange Zeit für russische Energiekonzerne und wird bis heute als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin angesehen.

Insgesamt hatten siebzehn SPD-Gliederungen das Verfahren gegen Schröder angestrengt. In erster Instanz wurde entschieden, dass er nicht gegen die Parteiordnung verstossen habe. Gegen diese Entscheidung legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein, die jedoch zurückgewiesen wurde. Nun haben auch die Bundesschiedskommission sowie die Bezirksschiedskommission in letzter Instanz die Berufungen abgelehnt.

Der Ausschluss aus der Partei wäre die härteste Strafe nach den SPD-Regularien gewesen. Alternativ wurden mildere Sanktionen wie eine Rüge oder eine vorübergehende Aberkennung von Parteifunktionen diskutiert. Letztlich wird es jedoch zu keiner dieser Sanktionen kommen.

Schröder begrüsste die Entscheidung der Schiedskommission in Hannover und bezeichnete sie als juristisch solide und politisch konsequent.

Die Parteispitze betont seit langem, dass der Ex-Kanzler innerhalb der SPD isoliert sei. Wie die Partei nun weiter mit Schröder umgehen wird, bleibt unklar und wird sich spätestens auf dem Bundesparteitag im Dezember zeigen.

Ob Schröder zu diesem Parteitag eingeladen wird, wurde bisher von der Parteispitze nicht mitgeteilt.