Die EU hat ihre Asyl-Gesetzgebung verschärft – und wie. Vor allem Menschen, die nicht vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, will man damit abschrecken.

Wer aus einem Staat einreist, der als relativ sicher gilt, soll künftig in eine streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtung – oder besser gesagt: in ein überwachtes Ausschaffungslager kommen.

Wer keine Chancen auf Asyl hat, wird umgehend zurückgeschickt. Dafür soll auch die Abschiebung erleichtert werden.

Dieser Schritt war überfällig, denn die Zahl der Asyl-Erstanträge in der EU ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 65 Prozent gestiegen.

Interessant ist dabei, dass die EU Massnahmen erlässt, die man in der Schweiz bisher abgelehnt hat.

So haben National- und Ständerat zwei entsprechende Vorstössen von SVP-Parteipräsident Marco Chiesa und SVP-Nationalrat Andreas Glarner im Frühsommer 2023 versenkt. Sie verlangten vom Bundesrat die Schaffung mehrerer Transitzonen mit Unterkünften und den notwendigen Verfahrens- und Verwaltungsräumen in den Grenzregionen.

Nur in diesen Einrichtungen hätte man Asylgesuche einreichen können, bis zum Entscheid hätten die Bewerber in dieser Transitzone bleiben müssen. Aber daraus wurde vorläufig nichts.

Und das Fazit daraus: Während die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Asylgesetzgebung verschärfen und das Abwehrdispositiv verstärken, verfolgt die Schweiz immer noch eine Willkommenskultur. Wir haben die bald weichsten Asylgesetze Westeuropas.