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Wenn die letze private deutsche Eigentümerin nicht aus Zwang (Arisierung) das Bild verkaufen mußte und somit das Bild über Ankauf/Vermittlung in ein Museum gelangte welches gemäß dem Vertrag von 1950 zwischen DDR und VR Polen und den Verträgen ab 1990 zwischen Deutschland und Polen auf nun polnischem Gebiet steht so ist die Rechtsnachfolge klar: Eigentümer ist Polen - und zwar solange wie kein Verkaufsbeleg zwischen Museum Beuthen und dem schwedischen Diplomaten vorgewiesen wird.
US Anwälte und Rückgabeforderungen unter Abkassieren der Hälfte des Wertes? War da 2002 nicht schon mal was, …als es um 1550 Tonnen unserer SNB Goldreserven ging die uns vom Senator Alfonse D'Amato, Vorsitzender des Bankenausschusses des US-Senats, abgepresst wurden?
...Die Stadt habe das Bildnis des 72-Jährigen 1986 für 16 800 Franken angekauft und restauriert, erklärt die Stadt Winterthur....
"Angekauft", bitte nicht diese deutsche Unsitte verwenden bei möglich vielen Verben noch ein "-an" anzufügen.
Wenn ich sehe, wie den Russen heute Vermögenswerte (+ von wem!) abgeknüpft werden !! Ich freue mich schon auf die Rückforderungen (+ zu welchem Preis) in den nächsten Jahrzehnten.
Geschichte kann man nicht zurückdrehen + auch nicht wieder gutmachen, aber man sollte nicht mit offenen Augen die gleichen Fehler nochmals machen.
Wie kann man sich mit solchen Gummirücken aufrecht halten!!
Viele dieser Kunstwerke wurden von ihren Besitzern 50, 80, 100 Jahre sorgfältig gepflegt + auch vor Vernichtung geschützt! Jetzt mit fadenscheinigen Gründen wieder zurückholen, unglaublich... man hats probiert - es hat funktioniert! Ein für seinen Wohnort geschenktes Gemälde geht nach Schlesien, das auch nicht immer polnisch war!