Unter der Devise «Wir schaffen das!» hat Deutschland unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel vor zehn Jahren Hunderttausende Syrer, Afghanen und Iraker ins Land gelassen. Darunter befinden sich zahlreiche ehemalige Al-Qaida-Kämpfer, Terroristen und Mitglieder sonstiger krimineller Banden, die heute deutsche Plätze, Strassen und Bahnen zu Todeszonen machen. Einige dieser problematischen Personen sind auch in die Schweiz gelangt. Und fünf Richter des Bundesverwaltungsgerichts verhindern hartnäckig deren Ausschaffung.
Mit Urteil vom 3. März 2021 hat die Ausländerabteilung dieses Gerichts in St. Gallen entschieden, dass ein Terrorist nicht ausgeschafft werden könne, weil ...
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Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum kriminelle Elemente von den Richtern noch geschützt werden, während Opfer allein gelassen werden. Was ist das nur für eine Rechtsauffassung.
Unsere Richter verweigern die BV und Gesetze genau so wie die Bundesräte. Wir sind längst kein Rechtsstaat mehr. Wie die Richter, auch jene beim BG, urteilen, ist schlichtweg eine Katastrophe und oft gegen Treu und Glauben, wie sie sonst immer so schön sagen! Die Studenten werden halt schon an der Uni von den Jusos empfangen und so auf links manipuliert! Diese Brut wird dann Richter, Richter,die sich an keine Gesetze halten und die BV ignorieren! Weit hat die Schweiz es dort gebracht! 21:04