Wir dürften uns dieses Jahr noch wundern, wer sich alles mit stolzgeschwellter Brust in den Glorienschein des 12. September 1848 stellen wird. Dieses Datum trägt nämlich die Geburtsurkunde unseres Bundesstaates. Bundespräsident Alain Berset (SP) beschwört im Zusammenhang mit dem Jubiläum die hiesige «Kultur des Dialogs». Obwohl in Wahrheit die Abweichler von der freisinnig-liberalen Gesinnung bei der Formulierung des damaligen Verfassungstextes nichts zu sagen hatten. Schon gar nicht die Katholisch-Konservativen, als deren Nachfahre der Mitte-Präsident Gerhard Pfister im Sonntagsblick die «geniale Leistung der Staatsgründer» würdigt.

Die grosse Umdeutung

Sanija Ameti, Chefin der Operation Libero, erinnert derweil ans Gründungsmanifest ihrer internationalistischen Organisation, das den Titel trug: «Wir Kinder von 1848». Sie bekennt sich zum «Verfassungspatriotismus», was etwa so lebensnah ist, wie wenn wir das Skelett eines Mitmenschen lieben würden. Ameti ortet zugleich überall «Reformstau» und schikanöse Hürden für die Erwerbung des Bürgerrechts.

Unter dem Titel «175 Jahre» philosophiert Frank A. Meyer einmal mehr über das «Ende des Freisinns». In der NZZ meint der Schriftsteller Peter Bichsel: «Ja, die Sozialdemokraten sind aber auch Kinder des Liberalismus, auch Kinder der Revolution.» Die Wirtetochter Karin Keller-Sutter (FDP) würdigt den «Wirtesohn» Ulrich Ochsenbein als «treibende Kraft der modernen Schweiz». Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli (Mitte) freut sich zum Jubiläum über die verbreitete Meinung, «dass der Ständerat den grössten Einfluss ausübt».

Der Deuter und Umdeuter von 1848 sind viele. Sie reden von der Verfassung und meinen sich selber. Schon jetzt missbrauchen unsere Politiker das Verfassungsjubiläum, um sich als Gralshüter einer Verfassung zu profilieren, die sie bei Bedarf mit Füssen treten – etwa bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs- oder der Ausschaffungsinitiative. Bei zahlreichen, etwas klebrig anmutenden Veranstaltungen werden sich 2023 vor allem jene Personen und Institutionen selber feiern, die das Erbe der Verfassungsgründer längst preisgegeben haben: nämlich die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz, die demokratischen Bürgerrechte und die bewaffnete Neutralität. Höchste Zeit also, die Geschichte so zu erzählen, wie sie sich wirklich zugetragen hat.

Staatenbund ohne Revisionsklausel

Was tut man mit einem «Bundesvertrag» von 1815, der von einer Mehrheit als unzeitgemäss, ja reaktionär beurteilt wird, aber keine Revisionsklausel hat? Diese Frage stellte sich den Liberalen und Radikalen, die sich seit den dreissiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts einen Übergang vom lockeren Staatenbund zu einem strafferen Bundesstaat ersehnten. Weil die konservativen Kantone gewissermassen ein Vetorecht besassen, ging es im Grunde gar nicht ohne putschartige Erhebungen, ohne illegale, weil bundeswidrige Freischarenzüge, ja letztlich ohne einen Bürgerkrieg.

Diesen Sonderbundskrieg vom Spätherbst 1847 führten die Liberalen glücklicherweise in kluger Mässigung. Er musste möglichst rasch beendet werden, um die Grossmächte Europas zu überrumpeln, noch bevor sie eingreifen konnten. Wo die Schweizer Truppen aufeinanderstiessen, zeigten sie oft eine Hemmung zu töten. Die Art der Verletzungen legt nahe, dass sich die Soldaten unter Mitbürgern eher Raufhändel als tödliche Schusswechsel lieferten.

Insgesamt 98 Tote zählte der eidgenössische Oberfeldarzt nach 26 Tagen, an denen mehr operiert als gekämpft worden war. Zum Vergleich: Der amerikanische Bürgerkrieg sollte von 1861 bis 1865 dauern und mindestens 620 000 Todesopfer fordern. Demgegenüber erlaubte die humane Kriegführung in der Schweiz, dass sich die Unterlegenen mit den Siegern verhältnismässig rasch aussöhnten. Der liberale Freischärler und Feuerkopf Gottfried Keller dichtete jetzt besonnen: «Doch nun der Streit gestritten ist, / so sind wir wie ein Mann, / Ein Mann, der sich bezwungen hat, / und niemand geht’s was an!»

Die politischen Ziele der liberalen Mehrheit in der Schweiz hatte der Berner Tagsatzungspräsident Ulrich Ochsenbein schon am 5. Juli 1847 in einer Rede in der Heiliggeistkirche umrissen. Hinter seinem Sessel hingen die kostbaren Burgunderteppiche als demonstrative Kriegsbeute der alten Eidgenossen von 1476. Wegen der Wucht und Kühnheit seiner Worte waren die Abgeordneten der Kantone beeindruckt, die ausländischen Diplomaten auf der Empore aber aufgebracht. Ochsenbein beschwor zuerst die Mythen der gemeinsam überstandenen Geschichte und forderte die Aufhebung des Bundesvertrags von 1815, um einen «neuen Bund zu schaffen». Sollte sich aber das Ausland in die inneren Angelegenheiten der Eidgenossenschaft einmischen, «so soll die Welt wissen, dass die Schweiz, stark durch ihr gutes Recht, gross durch die überallhin verzweigten Sympathien aller freien und nach Freiheit ringenden Völker, die letzte Kraft und das letzte Herzblut aufzuopfern wissen wird, ihre [. . .] Unabhängigkeit zu wahren».

Was die fremden Gesandten mit Unmut und Entrüstung anhörten, wirkte im Inland als selbstsicheres Programm, das der Schweiz Eintracht, Kraft und Ansehen versprach. Es gipfelte in einer Adresse des späteren ersten Bundespräsidenten, Jonas Furrer aus Winterthur, vom 15. Februar 1848 an die Grossmächte des europäischen Festlandes: «Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren.»

«Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren.»

Nach geschlagenem Sonderbundskrieg traf sich am 17. Februar 1848 erstmals die wichtigste Kommission, die jemals in der Schweiz zusammengetreten ist. Innert 51 Tagen schuf dieses bürgerlich-liberal zusammengesetzte Gremium im Berner Rathaus des Äusseren Standes an 31 Sitzungen eine schweizerische Bundesverfassung, die in ihren Grundzügen noch immer besteht. 23 Kantonsvertreter – nur Appenzell Innerrhoden und Neuenburg wollten keinen Abgeordneten entsenden – verhandelten hinter verschlossenen Türen. Das offizielle Protokoll nennt keinerlei Namen von Antragstellern.

Dank den 2018 von Rolf Holenstein herausgegebenen Korrespondenzen und Privatprotokollen, welche die Mehrheit der Kommissionsmitglieder führte, wissen wir heute dennoch über die Standpunkte der Sitzungsteilnehmer Bescheid. Das Durchschnittsalter der Männer betrug 46 Jahre, acht waren Juristen, vier Kaufleute, drei Mediziner, drei Industrielle, drei Militärs, einer ein hoher kantonaler Beamter und einer Ingenieur. Ausgeschlossen blieben die Katholisch-Konservativen, aber auch die Ultraradikalen, die sich einen zentralistischen Einheitsstaat wünschten.

Macht der Kantone

Unter dem Vorsitz von Ulrich Ochsenbein wurde aus dem Zwei-Millionen-Volk einer Bürgerkriegsschweiz der für viele Jahrzehnte einzige stabile demokratische Staat in Kontinentaleuropa gezimmert. Zwei der begabtesten Juristen des Landes, der Thurgauer Johann Konrad Kern und der Waadtländer Henri Druey, bestimmte man zu Redaktoren der deutschen und der französischen Sprache.

Gleich zu Beginn wollte Druey die Macht der Kantone brechen, indem er die Souveränität ausschliesslich bei der «Nation» sah und sich damit für ein Einkammerparlament aussprach. Obwohl auch Jonas Furrer schliesslich gegen das Zweikammersystem stimmte, widersetzte er sich diesem forschen Überrumpelungsversuch.

Wenig gewürdigt wird die Tatsache, dass die Revisionskommission 1848 mit der Anrufung Gottes an den ersten Bundesbrief von 1291 anknüpfte: «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» Im ältesten Verfassungsdokument der Schweiz hatte es 557 Jahre zuvor geheissen: «In nomine Domini. Amen.» Bibelkenner setzten dies durchaus in Beziehung mit der Erneuerung des alttestamentarischen Sinaibundes durch den Bund im christlichen Neuen Testament. Die Behauptung ist also unrichtig, dass es keinerlei Kontinuität zwischen der alten Eidgenossenschaft und dem neuen Bundesstaat gab. ›››

Der Zweckartikel konnte im Wesentlichen vom Bundesvertrag von 1815 übernommen werden: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen sowie die Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern. Neu hinzu kamen der «Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen» sowie die «Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt». Präsident Ulrich Ochsenbein setzte sich durch, indem er die aussenpolitische Stellung und Würde des Landes für alle Zukunft festigen wollte; der Verkehr gegen aussen sollte nur noch dem Bundesrat obliegen.

Er obsiegte auch mit dem Antrag, dass der Bund Infrastrukturprojekte im gesamteidgenössischen Interesse veranlassen und Enteignungen durchführen könne. Auch wurde der Bund befugt, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten – was 1855 zur Gründung der ETH Zürich führte.

«Wegelagerungs- und Piratensystem»

Von allergrösster Bedeutung erwies sich die Einebnung der markanten politischen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den agrarischen Landkantonen und den industrialisierten Kantonen des Mittellandes. Die Garantie der Rechtsgleichheit aller Bürger sowie die Kompetenz des Bundes, die jeweiligen Kantonsverfassungen zu gewährleisten, gehörten zu den progressivsten Bestimmungen.

Man entwarf einen einheitlichen Wirtschaftsraum ohne die schädlichen Binnenzölle. Der Glarner Gesandte Caspar Jenny sprach geradezu von einem «Wegelagerungs- und Piratensystem». Zur Verteilung der Zolleinnahmen rangen sich die Verfassungsgeber zu einem Kompromiss von Kopfzahl und Berücksichtigung jener Kantone durch, die beim Wegfall der bisherigen Zölle den Bankrott befürchten mussten. Währung, Masse, Gewichte und Postwesen wurden vereinheitlicht.

Höchste Zeit, die Geschichte so zu erzählen, wie sie sich wirklich zugetragen hat.

Die Landesverteidigung stärkte die neue Verfassung durch ein «Bundesheer» mit Milizcharakter, kantonaler Infanterie und allgemeiner Wehrpflicht. Doch verboten die Verfassungsgeber ausdrücklich ein «stehendes Heer», das die Bürgerfreiheiten bedrohe. Hingegen blieb der Eintritt in fremde Armeen vorerst erlaubt, weshalb Ochsenbein nach seiner Abwahl als Bundesrat 1854 im Range eines Brigadegenerals in französische Dienste trat.

Irgendwann mussten die 23 Verfassungsgeber das Problem anpacken, wie man den freiwilligen Zusammenschluss demokratischer Einzelstaaten zu einem Bundesstaat gestalten wollte. Wie sollte das künftige Parlament organisiert werden? Eine ausschliesslich nach Bevölkerungszahl zusammengesetzte Nationalversammlung hätte die kleinen Kantone überfahren. Eine Weiterführung der herkömmlichen Tagsatzung mit gleichberechtigten Abgeordneten der Kantone wäre auf erbitterten Widerstand der wirtschaftlich starken, grossen Mittellandkantone gestossen.

Schon drohte Ochsenbein, wenn bei der Repräsentation alles beim Alten bleibe, müsse Bern als mächtigster Kanton den Bettel hinschmeissen. Unter gehässigen Wortgefechten wurde schliesslich der Kompromiss eines Zweikammersystems nach nordamerikanischem Vorbild gefunden. Seither besteht die eidgenössische Bundesversammlung aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem Nationalrat als Repräsentationsorgan des Volkes und – in Nachfolge der Tagsatzung – dem Ständerat als Vertretung der Kantone. Damit die Bundesversammlung ihre Kompetenzen ausüben kann, müssen beide Räte übereinstimmen. Damit war ein feierliches Versprechen der Kantonsmehrheit gegenüber dem Sonderbund vom Oktober 1847 eingelöst worden: «Die eidgenössische Tagsatzung will keine Bedrückung von Bundesgenossen, keine Vernichtung von Kantonalsouveränitäten.»

Diethelms grosser Auftritt

Den Ausschlag für diesen grossen Wurf gab ausgerechnet das Votum des Schwyzer Abgeordneten. Am 22. März 1848 hatte der Arzt und Gastwirt Melchior Diethelm aus Lachen seinen grossen Auftritt: «Über alle Gegenstände sollen beide Kammern entscheiden, und zwar so, dass für alle Beschlüsse in beiden Kammern die Mehrheit sein muss.» Später verwischte Diethelm alle Spuren seiner Intervention, da sein konservativer Kanton die neue Bundesverfassung in Bausch und Bogen ablehnte.

Diethelms Vordenker war sein ehemaliger Lehrer Ignaz Paul Vital Troxler, der in einer Schrift die Verfassung der USA als Muster für einen neuen Bundesstaat anpries. Der gemässigt liberale Schwyzer war insofern eine tragische Figur, als er soeben aus allen kantonalen Ämtern abgewählt worden war. Doch Diethelms Rede machte einen umso stärkeren Eindruck; die Beratung wurde unterbrochen und am folgenden Tag mit achtzehn gegen fünf Stimmen das Zweikammersystem von National- und Ständerat beschlossen.

Nach diesem grossen historischen Kompromiss folgten zügige Beratungen der Behördenarchitektur und des Wahlrechts. Sowohl dem Parlament wie dem Bundesrat wurde die Wahrung von Unabhängigkeit und Neutralität zur Pflicht gemacht. Der Vorschlag des Präsidenten Ochsenbein, den Bundesrat durch das Volk zu wählen, scheiterte mit dem Zufallsmehr von zehn gegen neun Stimmen. Um erneute Revolutionen zu vermeiden, wurde die Totalrevision der Verfassung durch eine Parlamentskammer, aber auch durch 50 000 Stimmberechtigte ermöglicht. Sofern die Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone einer Totalrevision zustimmte, seien «beide Räte neu zu wählen, um die Revision an die Hand zu nehmen».

Bei den Diskussionen über die Niederlassungsfreiheit auch für «Nichtchristen» behielten (bis 1874) die Gegner mit antisemitischen Argumenten die Oberhand. Vergeblich beschwor sie Ochsenbein: «Die Eidgenossenschaft hat aber nicht nur Bürger, welche sich zu einer christlichen Konfession bekennen; sie zählt auch Israeliten unter ihren Angehörigen, und die für die Christen beanspruchte Toleranz muss, wenn sie ihrer Idee entsprechen will, auch auf die Anhänger des mosaischen Kultes ausgedehnt werden.»

Am 8. April 1848 waren die Kommissionsarbeiten beendet. Nach der abschliessenden Redaktion, einem begleitenden Bericht und der Schlussberatung der Tagsatzung hatte das Volk das letzte Wort. Fünfzehneinhalb Kantone mit einer Bevölkerung von rund 1,9 Millionen sagten ja, sechseinhalb Kantone mit rund 300 000 Einwohnern verwarfen.

Im Kanton Freiburg wagte eine wenig legitimierte liberale Übergangsregierung schon gar nicht, die Vorlage dem katholisch-konservativen Volk vorzulegen. Doch am 12. September 1848 wurde der geniale Wurf dieses subtil austarierten Gesamtkunstwerks zum Grundgesetz erhoben. Die moderne Schweiz war geboren. Dies allerdings ausserhalb des bestehenden Staatsrechts, das weder eine Total- noch eine Teilrevision vorsah.

Der Verfassungshistoriker Rolf Holenstein nennt die neue Bundesverfassung denn auch einen «revolutionären Souveränitätsakt», für den es in Europa kein Vorbild gab. Keiner der 23 Verfassungsgeber von 1848 hätte der damals als unzureichend beurteilten, aus der Not der Zeit geborenen Bundesverfassung ein 175-jähriges Überdauern vorausgesagt.

Eine besonders wichtige Rolle kam den liberalen Katholiken zu, die einen zentralistischen Einheitsstaat verhinderten und dem Kompromiss eines Zweikammersystems zum Durchbruch verhalfen. Trotz Totalrevisionen von 1874 und einer «Fortführung» von 1999 war es das Verfassungswerk von 1848, das die Schweiz zur politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Weltmeisterschaft führte und dank der bewaffneten Neutralität eine einzigartige Friedensperiode ermöglicht hat.

Eingepflanzter Fortschrittsmotor

Auch die Schwächen seien nicht verschwiegen: Die verworfene Gleichstellung der Juden war mehr als nur ein Makel. Auch das bis 1971 fehlende Frauenstimmrecht ist nur aus der Zeit heraus zu verstehen und im Nachhinein zu bedauern. Die katholisch-konservative Minderheit wurde zu spät integriert, die Arbeiterschaft noch später, was im November 1918 zum Landesstreik und damit zur grössten Krise in der Geschichte des Bundesstaates geführt hat. Als dunkler Fleck gesellt sich die Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg hinzu.

Doch auch die Erfinder der modernen Schweiz von 1848 dürften an der seitherigen Ausgestaltung ihrer langlebigen Verfassung einiges auszusetzen haben. Sie haben das Kunststück vollbracht, die Tradition der ehemals eigenständigen Kantone mit dem modernen Prinzip der Volkssouveränität zu versöhnen. Doch dem Staat, ganz besonders dem Bund, wurden seither schwindelerregende Auf- und Ausgaben auferlegt, welche die freiheitlich-bürgerlich gesinnten schweizerischen Gründerväter sich wohl im Grab umdrehen liessen.

Nicht totzukriegen war aber glücklicherweise der von ihnen vor 175 Jahren eingepflanzte Fortschrittsmotor von Freiheit, Eigentum, Marktwirtschaft und Unabhängigkeit. Er machte die Verfassung zu jenem Grosserfolg, dem wir Nachgeborenen so vieles, ja fast alles verdanken.

Rolf Holenstein: Stunde Null. Die Neuerfindung der Schweiz 1848. Die Privatprotokolle und Geheimberichte. Echtzeit, 2018