Die Trennung von Kirche und Staat war eine Errungenschaft der Aufklärung in Europa. Andere Kulturen hatten Pech, wie ein Blick nach Afghanistan zeigt.

In Deutschland war man mit dieser Trennung nie so weit wie in Frankreich, was das Bundesverwaltungsgericht soeben bestätigte. Es wies eine Klage gegen den Kruzifix-Erlass von Markus Söder ab. Er hatte 2018 verfügt, dass in allen bayerischen Amtsstuben ein Kreuz hängen müsse.

Nun darf der gekreuzigte Jesus weiter segnend herabblicken, wenn zwischen Bad Kissingen und Bad Reichenhall ein Führerschein ausgestellt oder ein Bauantrag genehmigt wird.

Es handele sich um ein passives Symbol ohne «missionierende oder indoktrinierende Wirkung», so die Richter.

Ob sie das auch so passiv sehen würden bei einem Schild mit dem islamischen Glaubensbekenntnis «La ilaha illa Allah»?

Ob das auch Beamte so wenig indoktrinierend sehen, die keine Christen sind und unter diesem Zeichen arbeiten müssen?

Immerhin ist sicher, dass behördliche Entscheide mit göttlichem Segen nicht besser ausfallen.

Dies hatte schon Ludwig Thoma mit seiner Erzählung vom Dienstmann Alois Hingerl nachgewiesen. Der sollte der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Ratschläge überbringen, versumpfte aber im Hofbräuhaus.

Daher warten alle bayerischen Regierungen noch immer auf höhere Eingebung. Bis heute, Markus Söder eingeschlossen.