Die Schweizer Bundesverfassung legt im Artikel 127 die Grundsätze der Besteuerung fest. Von besonderem Interesse ist der Absatz zwei: «Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten».

Konkret bedeutet dies, dass Steuerpflichtige, die viel besitzen oder hohe Einkommen erzielen, überproportional Steuern bezahlen müssen. Selbstverständlich kann man progressive Steuertarife in Frage stellen, aber dies soll nicht das Thema der nachfolgenden Überlegungen sein.

Unter Millennials versteht man je nach Quelle jene Generation, die zwischen 1980 und 2000 geboren wurde. Diese hat sich teilweise vom Arbeitsprozess verabschiedet, um eine ausgewogenere Life-Work-Bilanz abzufeiern. Millennials arbeiten oft nur noch in Teilzeit. Sie verdienen damit zwar meistens immer noch gut, aber doch weniger als mit einer Vollzeitstelle. Für ihren Rückzug aus der Arbeitswelt werden sie sogar noch staatlich gefördert, denn geringeres Einkommen bedeutet auch geringere Steuern, vor allem entgehen sie den progressiven Steuersätzen, die Leute mit höheren Einkommen treffen.

Solche Millennials bezahlen aber nicht nur wenig Steuern und Beiträge in unsere Sozialwerke ein. Sie profitieren dank ihres geringeren Einkommens zudem von vielen staatlichen Vorteilen, angefangen bei Krankenkassenprämien-Verbilligungen und Kinderkrippenbeiträgen bis hin zu Sozialwohnungen, für die sie sich dank ihres formell geringeren Einkommens qualifizieren. Wegen ihrer geringeren Einkommen werden sie wohl auch weniger ansparen und im Alter dann Ergänzungsleistungen einfordern. Sie stellen weder dem Wohnungsbau noch der Wirtschaft Kapital zur Verfügung. Wenn es dann aber doch einmal nicht wunschgemäss verläuft, dann wollen sie gleichermassen von allen staatlichen Hilfsprogrammen profitieren.

Teilzeitbeschäftigte kosten die Steuerzahler auch überdurchschnittlich viel. Beim Staat bestreitet bekanntlich nur noch jeder Dritte ein volles Pensum, in der Privatwirtschaft sind es immerhin noch zwei Drittel. Wenn beispielsweise eine Lehrkraft nur noch zu 50 Prozent arbeitet, dann kostet sie nicht die Hälfte einer Vollstelle. Die Klassenübergabe frisst 5 bis 10 Pro-zent der Arbeitszeit weg. Und selbstverständlich benötigen beide Jobteiler auch mehr Infrastruktur und Administration. Ihre Ausbildung, es handelt sich ja oft um Hochschulabgänger, kostet die Steuerzahler gleich viel, ob sie die volle oder nur eine Teilleistung erbringen.

Selbstverständlich gibt es auch ehrenwerte Gründe für Teilzeitarbeit, denken wir doch nur an Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen und sie nicht an den Staat abschieben. Oder es gibt Pflegefälle in der Familie etc. Und selbstverständlich sind auch jene nicht gemeint, die als Rentner mit einem Nebenjob noch etwas dazuverdienen wollen. Die Selbstverwirklichung und Lebens-/Berufsgestaltung soll nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Aber bitte nicht auf Kosten der Fleissigen und Sparsamen.

Wenn man die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit wörtlich nimmt, dann könnte man durchaus zum Schluss kommen, dass die Teilzeit-Millennials mehr leisten könnten oder alternativ höher besteuert werden müssten. Die Idee, statt Arbeit und Investitionen die Freizeit und den Konsum zu besteuern, ist deshalb nicht ganz abwegig.