Der seit 2007 jährlich erhobene internationale Eigentumsrechte-Bericht analysiert die Eigentumsrechte in 125 Ländern, die 93 Prozent der Weltbevölkerung und 98 Prozent des globalen BIP repräsentieren. Die Property Rights Alliance, ein weltweiter Verbund liberaler Denkfabriken, kommt für 2023 zum Schluss, dass nach vier Jahren Erosion der Eigentumsrechte eine leichte Gegenbewegung eingesetzt habe. Vor allem in dichtbesiedelten Gebieten sei die Lage aber immer noch unbefriedigend. Noch immer hätten viele Menschen die enorme Bedeutung des Privateigentums für den Wohlstand nicht erkannt. Das Privateigentum ist eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Wirtschaftssystem und eine individuelle Lebensgestaltung. Nur wo Privateigentum geschützt wird, lohnt es sich auch, zu arbeiten, zu sparen und in Wohneigentum, Arbeitsplätze und Innovation zu investieren.
Der IPRI-Index, der den Rechtsschutz des Privateigentums misst, setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Rechtliches und politisches Umfeld (unabhängige Gerichte, Rechtsstaatlichkeit, politische Stabilität, Korruptionsbekämpfung), physische Eigentumsreche (Schutz des Eigentums, einfache Registrierungsprozesse, Zugang zu Finanzierungsquellen) und geistige Eigentumsrechte (Schutz des geistigen Eigentums, Patentrechte, Schutz von Handelsmarken und Copyrights). Alle drei Komponenten haben sich seit 2018 verschlechtert. 2023 kam es einzig beim Schutz des geistigen Eigentums zu einer leichten Gegenbewegung, weshalb der Gesamtindex für 2023 eine marginale Verbesserung zeigt.
Die Top-16-Länder mit dem besten Eigentumsschutz sind, angeführt von Finnland, Singapur und den Niederlanden, ausschliesslich demokratische Länder des Westens, wo die Marktwirtschaft und das Privateigentum dominieren. Obwohl diese nur 9,5 Prozent der Weltbevölkerung stellen, erwirtschaften sie 48 Prozent des globalen BIP. Oder anders ausgedrückt, das BIP pro Kopf liegt in den eigentumsfreundlichen Ländern fast zwanzigmal höher als in den sozialistischen und kommunistischen Ländern. Dort gilt verdeckt oder offen der Forderungskatalog im «Kommunistischen Manifest» aus dem Jahr 1848: «Einmal an die politische Herrschaft gelangt, wird die kommunistische Arbeiterschaft alles Kapital und alle Produktionsmittel der Kapitalisten verstaatlichen, zentralisieren und zum Wohl der gesamten Gesellschaft nutzen. Dabei wird Gewaltanwendung unvermeidbar sein.»
Seit Beginn der Erhebung hat die Schweiz zwei Plätze verloren und liegt heute an zwölfter Stelle (Deutschland Rang 9, Österreich Rang 11). Dass die Schweiz nicht besser platziert ist, hat auch mit den eigentumsfeindlichen Steuern zu tun. Gemäss der OECD wird das Eigentum durch zahlreiche Steuern belastet, Immobiliensteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Steuern auf Finanz- oder Kapitaltransaktionen (Handänderungssteuern etc.). In dieser Beziehung belegt die Schweiz unter den 38 OECD-Ländern nur Rang 26. Sie steht schlechter da als Griechenland, Italien oder die Türkei. Günstiger schneiden Österreich (Rang 4) und Deutschland (Rang 12) ab.
In Bezug auf das rechtliche und politische Umfeld steht die Schweiz auf Rang 7 (Deutschland Rang 12, Österreich Rang 15), bezüglich der physischen Eigentumsreche hinter Finnland und Singapur auf Rang 3 (Deutschland Rang 10, Österreich Rang 12), aber bezüglich Schutzes des geistigen Eigentums lediglich auf Platz 23. In dieser Beziehung stehen die USA an der Spitze, Österreich belegt Rang 3 und Deutschland Platz 4.
In der Gesamtrangliste liegen Japan und die USA unmittelbar hinter der Schweiz auf den Rängen 13 und 14. China auf Rang 50 wird sogar noch günstiger beurteilt als die EU-Schlusslichter Griechenland und Bulgarien auf den Rängen 58 und 59. Indien, mit dem die Schweiz daran ist, ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, belegt Platz 62.
... und nicht der kleinste Hinweis darauf, wo denn der Eigentumsschutz in der Schweiz mangelhaft sein soll.
Endlich kommt jemand auf das Eigentumskriterium in der Demokratie zu sprechen. Also das, was die Linken versuchen aus der "Weltordnung" zu entfernen. Mit Stimmrechten für Ausländer, mit Grenzaufhebungen, mit Gleichschaltung von Ungleichem, etc. Auf den Punkt gebracht: Da man als Bürger nicht Eigentümer des Landes ist (ihre zweckorientierte Behauptung!) hat man auch kein Recht jemandem etwas zu verwehren. Das ginge nur aus "Rassismus", was denn sonst. Hier noch was: -- https://www.kla.tv/26985
Wer den Eigentumspuls erfühlen will, der gebe eine Baubwilligung ein. Eine Horizonterweiterung! Nicht zu glauben, wie viele Institutionen, Ämter, Experten, Bürokraten, Vereine, Spezialisten, Nachbarn u.s.w., wie viele Gutachten und bauverzögernde Bedenken bearbeitet werden kurzum; wie viele über dein Eigentum entscheiden und dich den ganzen Bürokraten-Wahnsinn noch bezahlen lassen. Jahr für Jahr eine Stadt Winterthur neue Migrantenwohnungen, dafür Gartenhüsli/Erhaltungsarbeiten verbieten, passt!